Die Länder-Minister und -Senatoren für Gesundheit (GMK) haben sich am 5. November dafür ausgesprochen, zum Schutz vulnerabler Gruppen in der Herbst- und Winterzeit Auffrischimpfungen in Deutschland voranzutreiben und zeitnah durchzuführen. Sie setzen dabei besonders auf die niedergelassene Ärzteschaft.
Besonders sollten älteren Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischimpfung erhalten, heißt es im GMK-Beschluss. Und weiter: „Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Aufrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.“
„Gerade diese Aussage der GMK ist in der öffentlichen Berichterstattung mal wieder untergegangen. Dort ist nur angekommen: Booster-Impfung für alle! Richtschnur für die ärztliche Entscheidung zu Auffrischimpfungen bleibt die aktuelle STIKO-Empfehlung. Wenn Praxen entsprechende Kapazitäten haben, auch weitere Personen zu boostern, die die nötigen Voraussetzungen dafür mitbringen, spricht nichts dagegen, dies auch zu tun. Selbstverständlich gilt auch weiterhin, dass alle Patienten geboostert werden können, bei denen dies aus medizinischen Gründen sinnvoll ist“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
MAGS will Praxen entlasten
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) schreibt derzeit an einem Erlass, der die Kreise und kreisfreien Städte zur Schaffung von dezentralen und regionalen COVID-19-Impfangeboten verpflichtet. Sie sollen in den kommenden Monaten die niedergelassenen Ärzte angesichts des sich verschärfenden Infektionsgeschehens und zunehmender Impfdurchbrüche entlasten – sowohl bei Erst- und Zweitimpfungen als auch bei Auffrischimpfungen. Zur Durchführung empfiehlt das MAGS „verstetigte Angebotsformen“ wie stationäre Impfstellen oder regelhaft (bspw. wöchentlich) an den gleichen Orten stattfindende mobile Impfaktionen. Die Angebote seien „aufwuchsfähig“ zu planen, um auf Nachfragesteigerungen flexibel reagieren zu können. Für die Beauftragung von Impfärzten sollen sich die Kommunen mit den Kassenärztlichen Vereinigung im Rahmen der bestehenden Vereinbarung verständigen.
Beschimpfungen von MFA nicht akzeptabel!
Von Impfwilligen wünscht sich der KVNO-Chef etwas mehr Verständnis für das Praxispersonal. Dieses arbeite seit Monaten am Anschlag. „Wenn bei Anruf in der Praxis nicht sofort am nächsten Tag ein Impftermin vergeben werden kann, hat das gute Gründe“, so Bergmann. Einer davon sei der zeitliche Vorlauf bei der Bestellung von Impfstoffen, ein anderer der medizinisch begründete Vorrang für vulnerable Patienten: „Was aber gar nicht geht, sind Beschimpfungen des Praxispersonals. Die niedergelassenen Ärzte und ihre Teams gehen bis an ihre Grenzen und darüber hinaus, um die Pandemie einzudämmen und dafür zu kämpfen, dass für uns alle ein normales Leben wieder möglich wird.“ Die politisch entfachte Ungeduld sei das eine, aber Ausfälligkeiten und Beleidigungen seien nicht tolerabel, so Bergmann.
Auf dem Impfportal der KV Nordrhein ist weiterhin die Übersicht impfender Praxen abrufbar. Wenn Sie Impfwünsche ad hoc nicht erfüllen können, können Sie gerne auf diese Übersicht verweisen. Falls Sie umgekehrt noch freie Impfkapazitäten – auch für praxisfremde Patienten – haben, tragen Sie sich gerne in unser Impfregister ein.
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KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung, Hinweise zur Boosterimpfung mit Moderna, GMK-Beschluss vom vergangenen Freitag