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Die KV Nordrhein hat auch für die diesjährige Influenza-Saison mit verschiedenen Krankenkassen wieder Vereinbarungen über zusätzliche Satzungsimpfungen geschlossen. Folgende Kassen bieten die Influenza-Impfung auch für ihre Versicherten unter 60 Jahren an:

  • actimonda krankenkasse
  • AOK Rheinland/Hamburg
  • BARMER
  • Bergische Krankenkasse
  • BIG direkt gesund
  • BKK 24
  • BKK EUREGIO
  • KKH
  • mhplus-Betriebskrankenkasse
  • pronova BKK
  • Siemens-Betriebskrankenkasse
  • TK
  • VIACTIV Krankenkasse

Die Vereinbarungen zur Satzungsimpfung gelten im Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021.
Abgerechnet werden die Leistungen mit der KV Nordrhein unter der Symbolnummer (SNR) 89112T. Die Vergütung beträgt 7,95 Euro.

Der Grippeimpfstoff 2020/2021 ist seit Mitte September verfügbar. An den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) – Impfung vorrangig von Risikogruppen – hat sich für die Standard-, Indikations- und beruflichen Impfungen trotz Corona-Pandemie nichts geändert. In diesem Jahr stehen fünf tetravalente Impfstoffe zur intramuskulären oder subcutanen Anwendung zur Verfügung.

Grippeimpfstoff 10er/20er
2020/2021
Hersteller zugelassen ab Applikation
Afluria Tetra m. Kanüle Seqirus 10erab 18 Jahrenur i.m.
Influvac Tetra m./o. Kanüle Mylan 10er ab 3 Jahreni.m. und tief s.c.
Vaxigrip Tetra m./o. Kanüle Sanofi 20er ab 6 Monatei.m. und s.c.
Vaxigrip Tetra m./o. Kanüle Sanofi 10er ab 6 Monate i.m. und s.c.
Influsplit Tetra FER GSK 10er ab 6 Monate nur i.m.
Flucelvax Tetra m. Kanüle* Seqirus 10er ab 9 Jahren nur i.m.
Fluenz Tetra Astra Zeneca 2 bis 18 Jahre nasal
*hühnereiweißfrei (weitere Infos, siehe Literaturhinweis FAQ RKI)

Die Verordnung des nasalen Grippeimpfstoffes für Kinder über den Sprechstundenbedarf ist mit Mehrkosten verbunden und nach der Schutzimpfungs-Richtlinie nur im medizinisch begründeten Einzelfall (Spritzenphobie, Blutgerinnungsstörungen) möglich. Dieser sollte in der Patientenakte jeweils dokumentiert werden.

Hinweise zu Bezug, Verordnung und Abrechnung

Grippeimpfstoffe für Standard- und Indikationsimpfungen werden als Sprechstundenbedarf (Kostenträger„SSB Nordrhein“, Kostenträgerkennung 102091710) bestellt. Auf dem Rezept werden eine „8“ für Impfstoffe und eine „9“ für SSB eingetragen. In der laufenden Saison können Grippeimpfstoffe als Sprechstundenbedarf nachbestellt und je nach Lieferfähigkeit über die Apotheke bezogen werden.

Bei der Dokumentation der Einzelimpfstoffe hat die Nummer der Standardimpfung Vorrang, wenn gleichzeitig weitere Indikationen in Betracht kommen (Bsp.: Influenza-Impfung eines 60-jährigen Patienten mit Diabetes gilt als Standardimpfung [SNR 89111]; Influenza-Impfung eines 50-jährigen Patienten mit Diabetes als Indikationsimpfung [SNR 89112]). Bei der erstmaligen Influenza-Impfung von Kindern ist entsprechend der Fachinformation je nach Alter ggf. die Nummer 89112 zweimal zu dokumentieren. Bei einer beruflichen bzw. Reiseindikation (nach § 11 Absatz 3) wird die Influenza-Impfung mit der Dokumentationsnummer SNR 89112Y abgerechnet.

Die Grippeimpfstoffe für Satzungsimpfungen werden auf den Namen des Patienten zu Lasten seiner Versicherung verordnet. Auf dem Rezept wird eine „8“ für Impfstoffe eingetragen.

Impfung von Kindern

Die STIKO empfiehlt eine Influenza-Impfung im Kindes- und Jugendalter nur für Kinder und Jugendliche mit bestehenden Grunderkrankungen. Für Kinder im Alter von 2 bis einschließlich 17 Jahren steht neben den Totimpfstoffen ein tetravalenter Lebendimpfstoff (Fluenz®) zur Verfügung, der als Nasenspray verabreicht wird. Wesentliche Grundleiden (Immunschwäche) stellen laut Fachinformation von Fluenz® jedoch eine Kontraindikation dar und auch vor der Anwendung bei schwerem Asthma wird gewarnt. Impfstoffspezifische Informationen können den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts (www.pei.de/influenza-impfstoffe) sowie der Fachinformation entnommen werden.

Übersicht zur Abrechnung von Influenza-Impfungen, Stand: Oktober 2020 (PDF, 70 KB)

Schutzimpfungs-Richtlinie (PDF, 200 KB)

Robert-Koch Institut (RKI) Grippeschutzimpfung: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur saisonalen Influenza-Impfung für die Influenzasaison 2020/21 in Anbetracht der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (PDF, 120 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.