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Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat die Kreise und kreisfreien Städte auf dem Erlassweg darüber informiert, dass seit dem 15. Januar 2022 für Impfnachweise im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) jeweils zwei Impfungen als vollständige Immunisierung (homologes oder heterologes Impfschema) gelten. Über die neuen Feststellungen von RKI und Paul-Ehrlich-Institut zum vollständigen Impfstatus hatten wir bereits in unserer Corona-Praxisinformation am 21. Januar informiert. Das MAGS hat dabei noch einmal klargestellt, dass auch für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, die vollständige Immunisierung erst mit zwei Impfstoffdosen erreicht ist; eine einzige Dosis reicht nicht mehr aus.

Auffrischungsimpfungen

Ferner weist das MAGS darauf hin, dass der Nachweis einer Auffrischungsimpfung bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe immer über drei Impfungen erfolgen muss. Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson war bisher nur eine weitere Impfung für den Nachweis einer Boosterung nötig. Die neue Regelung entspricht der Empfehlung der STIKO, die als Auffrischungsimpfung eine dritte Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff im Abstand von mindestens drei Monaten zur zweiten Impfstoffdosis vorsieht.

Impfabstand bei genesenen Kindern mit Vorerkrankung

Im Erlass vom 1. Februar erinnert das MAGS darüber hinaus daran, dass Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren nach durchgemachter Coronainfektion bei Vorliegen einer Vorerkrankung eine Impfstoffdosis im Abstand von mindestens drei Monaten zur Infektion erhalten können – entsprechend der Empfehlung der STIKO.

Auf individuellen Wunsch von Kindern und Sorgeberechtigten und nach ärztlicher Aufklärung dürfen auch fünf- bis elfjährige Kinder ohne Vorerkrankung nach durchgemachter Infektion geimpft werden, so das MAGS.

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung, STIKO-Empfehlung zu Novavax und zur zweiten Auffrischimpfung, Impfpflicht, Grundimmunisierung und Booster bei Erstimpfung mit Johnson & Johnson, Ultraschallkurse, Haltbarkeit Comirnaty, Fragen an Karl Lauterbach


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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.