Der neue Expertenrat der Bundesregierung hat in seiner ersten Stellungnahme eine Einordnung der neuen Corona-Virusvariante „Omikron“ vorgenommen. Die Fachleute sind überzeugt, dass Omikron eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen bringt. Die Virusvariante zeichne sich durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und ein Unterlaufen eines bestehenden Immunschutzes aus. Sie infiziere in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und beziehe auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein. Dies kann laut Expertenrat zu einer explosionsartigen Verbreitung führen, wodurch auch eine zunehmende Belastung der Krankenhäuser zu erwarten sein wird – selbst für den „wenig wahrscheinlichen“ Fall einer deutlich abgeschwächten Krankheitsschwere im Vergleich zur Delta-Variante.
Die Experten raten dazu, die Impfkampagne erheblich zu intensivieren. Das NRW-Gesundheitsministerium hat den Kommunen bereits genehmigt, auch an den Weihnachtsfeiertagen und an Neujahr Corona-Schutzimpfungen zu organisieren. „Falls auch Sie die Impfkampagne an den Festtagen und zwischen den Jahren weiter tatkräftig unterstützen, begrüßen wir das als KV Nordrhein sehr. Boostern ist angesichts der Herausforderung durch Omikron das Gebot der Stunde. Ich danke allen Vertragsärzten und ihren Praxisteams, die sich weiterhin engagiert an dieser wichtigen Aufgabe beteiligen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
„Es ist aber nach den extremen Anstrengungen in den vergangenen Monaten auch mehr als nachvollziehbar, wenn sich einzelne Praxen zwischen Weihnachten und dem Jahresbeginn ein paar Tage Ruhe und Erholung gönnen“, so Bergmann. Er bittet jedoch darum, sich in diesem Fall unbedingt um eine gute Vertretungsregelung zu kümmern – damit Patienten in dieser Situation nicht auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser ausweichen müssen und die dortigen Kapazitäten zusätzlich belasten.
Hinweise zur Vertretungsorganisation
Bitte beachten Sie, dass eine Vertretungszeit von über einer Woche bei der Kreisstelle der KV Nordrhein anzuzeigen ist. Wir bitten Sie deshalb, Abwesenheitszeiten wenn möglich per Mail oder Fax Ihrer zuständigen Kreisstelle mitzuteilen. Dazu gehören Urlaubszeiten, aber auch Praxisschließungen aus anderen Gründen wie Krankheit, Fortbildung oder eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne. Sie helfen uns damit, die Versorgungssituation im Blick zu behalten.
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Vertretungsregelung bei Abwesenheit