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Die ausschließliche Beratung zur COVID-19-Schutzimpfung ist mit der GOP 88322 abrechenbar. Die Abrechenbarkeit ist auch dann gegeben, wenn sich die Patientin/der Patient zu einem späteren Zeitpunkt in einer anderen Praxis oder in einem Impfzentrum impfen lässt.

Sie ist nicht abrechenbar, wenn die Impfung in derselben Praxis stattfindet, in der auch die Beratung durchgeführt wurde. Findet die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Praxis wie die Impfberatung statt, so ist die Impfberatung Teil der Impfleistung.

KVNO Praxisinfo | Themen: Sonderaktion PoC-Tests für Praxen, Abrechnung COVID-19-Impfberatung

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.