Die ausschließliche Beratung zur COVID-19-Schutzimpfung ist mit der GOP 88322 abrechenbar. Die Abrechenbarkeit ist auch dann gegeben, wenn sich die Patientin/der Patient zu einem späteren Zeitpunkt in einer anderen Praxis oder in einem Impfzentrum impfen lässt.
Sie ist nicht abrechenbar, wenn die Impfung in derselben Praxis stattfindet, in der auch die Beratung durchgeführt wurde. Findet die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Praxis wie die Impfberatung statt, so ist die Impfberatung Teil der Impfleistung.
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