Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bittet Arztpraxen und Teststellen, die richtige Nutzung der Formulare 10C und OEGD für die Beauftragung von PCR-Labortests auf SARS-CoV-2 zu beachten. Nach den Informationen des BMG kommt es aktuell wieder gehäuft vor, dass die Auftragsformulare 10C und OEGD kopiert werden und der aufgedruckte QR-Code dadurch mehrfach im Umlauf ist. Das Ministerium weist darauf hin, dass für jede Testperson ein neues Formular zu verwenden ist und dass dieses keinesfalls kopiert werden darf. Andernfalls würden Testergebnisse in der Corona-Warn-App (CWA) nicht der getesteten, sondern irgendeiner anderen Person zugeordnet.
Eine Voraussetzung für die Ergebnisübertragung in die App ist, dass auf dem Formular ein Haken für das Einverständnis in die Datenübertragung gesetzt wird, sofern der Patient eine Übermittlung des Testergebnisses in die CWA wünscht. Ohne Einverständnis darf das Labor das Ergebnis nicht an die App übermitteln.