Seit vergangenem Freitag gibt es eine aktualisierte Test- und Impfverordnung des Bundes. Eine Änderung in der Testverordnung ist dabei auch für Praxen relevant: Die abrechenbare Sachkostenpauschale für selbst beschaffte PoC-Antigentests wurde von 3,50 Euro auf 4,50 Euro erhöht. Die Anpassung ist zeitlich befristet und gilt für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis zum 31.01.2022.
Wir haben unsere Übersicht „Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis“ entsprechend aktualisiert.