Die Inzidenz als zentraler Richtwert zur Einschätzung der Corona-Lage hat bald ausgedient. Das hat der Bundestag am Dienstag beschlossen. In der letzten Sitzung vor der Wahl einigten sich die Politikerinnen und Politiker darauf, dass künftig die Hospitalisierungsrate als maßgebliches Werkzeug zur Beurteilung des pandemischen Geschehens dienen soll – neben weiteren Indikatoren.
Was steckt hinter der Hospitalisierungsrate? Sie beschreibt, wie viele Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ins Krankenhaus eingewiesen werden mussten. Diese Zahl wird künftig für jedes Bundesland errechnet. So soll die aktuelle Belastung des Gesundheitssystems besser abgeschätzt und gegebenenfalls mit strengeren Corona-Maßnahmen reagiert werden können.
Weitere Richtwerte neben Hospitalisierungsrate
Neben den Krankenhauseinweisungen sollen aber laut Beschluss des Bundes auch weitere Kennzahlen zum Tragen kommen – wie zum Beispiel die nach Altersgruppen differenzierte Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, die verfügbaren freien Betten auf Intensivstationen und die Zahl der Geimpften.
Warum die Sieben-Tage-Inzidenz nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, begründet die Bundesregierung mit dem Fortschritt der Impfkampagne. Ein starker Anstieg der Inzidenz – wie zurzeit – korreliere nicht mehr automatisch damit, dass kurz darauf auch mehr Menschen im Zusammenhang mit COVID-19 sterben. Der Kennwert verliert somit an Aussagekraft.
NRW überarbeitet Corona-Schutzverordnung
Der Beschluss im Bund fußt hingegen nicht auf eine bundeseinheitliche Regelung. Die Länder können selbst entscheiden, wie sie die verschiedenen Kennzahlen gewichten und ab wann Corona-Maßnahmen gelockert respektive verschärft werden – unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten in den Kliniken. Die gesetzliche Grundlage und die entsprechenden Indikatoren für NRW erarbeitet die Landesregierung derzeit in einer Neufassung der Corona-Schutzverordnung. Sobald diese in Kraft tritt, informieren wir Sie detailliert.