Wir haben Sie in den vergangenen Tagen über unsere Praxisinformationen (abrufbar unter coronavirus.nrw) ausführlich über den Impfstart in den Praxen nach Ostern informiert. Da anfangs nur eine begrenzte Liefermenge von deutschlandweit etwa einer Million Dosen pro Woche für die Praxen zur Verfügung steht, sollen zunächst vorrangig die Hausärztinnen und Hausärzte impfen. In einem nächsten Schritt sollen – sofern genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann – alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einbezogen werden. Sobald Ihre Praxis die Impfstofflieferung erhalten hat, können Sie mit der COVID-19-Schutzimpfung beginnen. Wir geben Ihnen noch einmal einen Überblick darüber, was es bei der Impfung in der Arztpraxis zu beachten gibt und an welcher Stelle Sie detaillierte Informationen dazu finden:
1.Bestellung, Lieferung, Aufbereitung und Verabreichung von Impfstoffen
Corona-Praxisinformation vom 25. März
Corona-Praxisinformation vom 29. März
Corona-Praxisinformation vom 31. März
Hinweis bei Einbeziehung in dieImpfungen der Über-60-Jährigen mit Astrazeneca:
Das NRW-Gesundheitsministerium hat in seinem gestrigen Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 geregelt, dass den Impfzentren eine gesonderte Menge an Astrazeneca-Impfstoff zugewiesen wird, um kurzfristig Impfangebote für Menschen ab 60 Jahren zu realisieren (Terminbuchung ab Samstag, 3. April, möglich). Der Erlass regelt, dass die Impfzentren Arztpraxen bei der Durchführung der Impfung der Über-60-Jährigen mit dem Astrazeneca-Wirkstoff einbeziehen können. Vertragsärzte können damit im Falle einer Beauftragung auch Impfstoff über die Impfzentren beziehen. Der Impfstoff ist (mit der Gesamtbestellung für das Impfzentrum) in das Impfzentrum zu bestellen. Dort kann er samt Impfstoffzubehör von den Praxen abgeholt werden. Alternativ kann der qualitätsgesicherte Transport in die Praxisräumlichkeiten durch das jeweilige Impfzentrum erfolgen.
Achtung: Wie beim Bestellweg von Corona-Impfstoff für Ihre Praxis bei der Apotheke müssen Sie die Impfzahlen tagesaktuell über das KVNO-Portal melden. Auch Abrechnung und Vergütung sind bei beiden Bestellwegen gleich. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt über die Quartalsabrechnung.
2.Tagesaktuelle Meldung der Impfzahlen über das KVNO-Portal
Wichtige Voraussetzung für das Impfen in den Praxen ist die tagesaktuelle Meldung der Impfzahlen!
Corona-Praxisinformation vom 25. März
Corona-Praxisinformation vom 31. März
Anleitung Meldung Impfzahlen über KVNO-Portal
3. Abrechnung und Dokumentation
Abgerechnet wird wie gewohnt über die Quartalsabrechnung. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Die erforderliche Dokumentation erfolgt in einem Schritt direkt mit der Abrechnung.
Corona-Praxisinformation vom 22. März
Corona-Praxisinformation vom 25. März
Corona-Praxisinformation vom 31. März
Pseudoziffern und Vergütung im Überblick
4. Impf-Priorisierung
Corona-Praxisinformation vom 31. März
Schaubild Priorisierungsgruppen nach Coronavirus-Impfverordnung
Ausführliche Informationen rund um den Impfstart in den Praxen finden Sie auch auf:
coronavirus.nrw/coronaimpfung-in-der-praxis
KVNO Praxisinfo | Themen: Impfen in den Praxen (PDF, 1.200 KB)