Nach den Plänen der Politik sollen die zugelassenen Corona-Impfstoffe voraussichtlich ab dem 19. April in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verimpft werden können – flankierend zu den Impfungen in den dann unter Volllast laufenden Impfzentren. Der Bezug der Vakzine ab diesem Zeitpunkt läuft dann über Pharma-Großhandel und Apotheken.
Bis dahin stellt das Land aber bereits vorab eine begrenzte Menge von 150.000 Dosen AstraZeneca wöchentlich für maximal 4.500 Praxen in ganz NRW zur Verfügung. Für einen Zeitraum von drei Wochen – vom 29. März bis zum 18. April – können nordrheinische Hausärztinnen und Hausärzte sowie Gynäkologinnen und Gynäkologen eine für alle Praxen gleiche Menge des Impfstoffs AstraZeneca aus den Beständen des Landes beziehen. Voraussichtlich wird es sich dabei um einmalig 100 Impfdosen pro Praxis handeln. Die Belieferung erfolgt direkt aus dem Zentrallager des Landes.
Registrierungs- und Losverfahren
Hausärztinnen und Hausärzte sollen in dieser ersten Phase gemäß der Priorisierungsvorgabe durch die Coronaimpfverordnung zunächst nur die eigenen chronisch kranken Patientinnen und Patienten unter 70 Jahren impfen, außerdem immobile Ü80-Patientinnen und Patienten im Rahmen des Hausbesuchs. Bei den Gynäkologinnen und Gynäkologen beschränkt sich die Gruppe der zu Impfenden auf maximal zwei Begleitpersonen von Schwangeren.
Da in dieser Startphase die Impfstoffmenge noch begrenzt ist, haben wir für die Praxen, die sich an der Impfung beteiligen wollen, ein Registrierungs- und Losverfahren vorgesehen. Die ausgelosten hausärztlichen und gynäkologischen Praxen erhalten von der KV Nordrhein ein umfassendes Info-Paket mit wichtigen Hinweisen zur Priorisierung, Vergütung, Dokumentation und zum Meldeverfahren für die Impfungen.
Über das KVNO-Portal werden wir eine Dokumentations- und Meldeanwendung zur Verfügung stellen. Praxen, die noch keinen Zugang zum Portal haben, können sich unter www.kvnoportal.de direkt registrieren. Wir bitten die ausgelosten Praxen, ihre infrage kommenden Patienten selbstständig zu informieren und zu den Impfterminen einzuladen. Bitte beachten Sie dabei auch die Vereinbarung eines Termins für die Zweitimpfung, die zwölf Wochen nach der Erstimpfung mit dem gleichen Impfstoff stattfinden soll.
KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstart in Praxen, weiterer Coronaimpfstoff vor Zulassung, DMP-Sonderregelungen, Grippeimpfstoff (PDF, 400 KB)