Der Impfstart in den nordrheinischen Praxen kommt, aber etwas später als gedacht. Nach den aktuellen Entwicklungen und dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vom vergangenen Freitag soll das Impfen in den nordrheinischen Praxen erst in der Woche nach Ostern, also ab dem 6. April, beginnen.
Ursprünglich war vorgesehen, dass Hausärzte und Gynäkologen bereits von kommendem Montag an (29. März) vor allem unter 70-Jährige mit Vorerkrankungen und Begleitpersonen von Schwangeren mit AstraZeneca impfen können. Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat uns jedoch heute mitgeteilt, dass der so geplante Impfstart nicht erfolgen kann, da die dafür benötigte Menge an AstraZeneca-Impfstoff erst später zur Verfügung steht. Wir hoffen jetzt, in der Woche nach Ostern mit dem Impfen in den nordrheinischen Praxen beginnen zu können.
Informationen zur Ausgestaltung folgen
Wie genau dies umgesetzt wird, also wie die Bestellwege über den Großhandel bzw. die Apotheken laufen und welche Arztgruppen konkret daran beteiligt werden, soll sich im Laufe der Woche auf Bundesebene klären. Wir werden Sie hierzu engmaschig über entsprechende Praxisinformationen auf dem Laufenden halten.
„Uns war es wichtig, dass wir mit dem von uns ursprünglich für den 29. März geplanten Impfbeginn und Ihren dafür erfolgten Registrierungen einen frühzeitigen Start in den Praxen realisieren können. Wir bedauern sehr, nun erst zu einem späteren Zeitpunkt starten zu können. Verantwortlich dafür sind die gerade geänderten Rahmenbedingungen“, so der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann. „Wir haben leider keinen Einfluss auf die uns vom Land NRW zugewiesenen Impfstoffmengen. Daher bitten wir Sie um Verständnis und zählen weiter auf Ihre Unterstützung.“
„Wir bedanken uns noch einmal ganz ausdrücklich bei allen Ärztinnen und Ärzten, die sich bei uns verbindlich für das Impfen in ihren Praxen registriert haben. Das hat uns wieder deutlich gezeigt, wie groß in Nordrhein die allgemeine Bereitschaft der Niedergelassenen zum Impfen in den Praxen ist“, betont KVNO-Vize Dr. Carsten König.
KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstart, Abrechnung Impfleistung, Elfter Impferlass (PDF, 400 KB)