Am morgigen Dienstag, 30. März, um zwölf Uhr endet die Bestellfrist für die erste Impfstofflieferung an die Niedergelassenen zum Impfstart in den Praxen am 7. April. Wenn Sie sich mit Ihrer Praxis an der Impfaktion beteiligen, ordern Sie bitte rechtzeitig. Da anfangs nur eine begrenzte Liefermenge von deutschlandweit etwa einer Million Dosen pro Woche für die Praxen zur Verfügung steht, sollen zunächst die Hausärztinnen und Hausärzte impfen. In einem nächsten Schritt sollen – sofern genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann – alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einbezogen werden. Wir haben in unserer Corona-Praxisinformation vom 25. März bereits ausführlich zum Prozedere um die Corona-Schutzimpfung in den Vertragsarztpraxen berichtet. Im Folgenden informieren wir Sie noch einmal ausführlich zum Bestellprozess.
Zur Verfügung steht zurzeit der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer. Die Bestellmenge ist zunächst auf 18 bis maximal 50 Impfstoffdosen pro Woche begrenzt. Diese Menge gilt pro Arzt und nicht pro Praxis. Die Niedergelassenen werden einmal wöchentlich durch die Apotheken beliefert. Sie müssen insbesondere zu Beginn damit rechnen, dass Ihre Praxis abhängig vom gesamten Bestellvolumen weniger Dosen erhält, als Sie bestellt haben. Rechnerisch stehen etwa 20 Dosen je Arzt zur Verfügung.
Bestellung über das Muster 16 (Arzneimittelrezept)
Für die Bestellung bei der Apotheke wird – analog dem Sprechstundenbedarf – das Formular Muster 16 (Arzneimittelrezept) verwendet. Die Bestellung ist arztgebunden, auf dem Rezept ist also die lebenslange Arztnummer (LANR) anzugeben. Bei der Bestellung ist hinsichtlich der Erst- und der Zweitimpfung zu unterscheiden:
Erstimpfung
Für die Erstimpfung sollen die Ärzte generisch und dosisbezogen bestellen, das heißt ohne Angabe des Fertigarzneimittels oder des pharmazeutischen Unternehmers – aber mit dem entsprechenden Impfstoffzubehör. Bei Verfügbarkeit größerer Mengen Impfstoffe soll perspektivisch auch eine impfstoffbezogene Bestellung möglich sein.
Beispieltext: „30 COVID-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör“
Erst- und Zweitimpfung
Damit sichergestellt werden kann, dass für die Zweitimpfung der gleiche Impfstoff zur Verfügung steht wie für die Erstimpfung, bestellen Praxen hierfür den entsprechenden Anteil impfstoffspezifisch mit dem Hinweis auf die Zweitimpfung. Es ist nicht vorgesehen, dass derzeit Impfstoffdosen für die erforderliche Zweitimpfung zurückgelegt werden. Die Ärzte müssen somit entsprechend planen und die benötigten Dosen für die Zweitimpfungen in der entsprechenden Woche vor der Impfung bestellen. Gegebenenfalls sind auch die Dosen für erforderliche Erstimpfungen zu bestellen.
Beispieltext:
„50 COVID-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör, davon 30 Impfstoffdosen Comirnaty von Biontech und zehn Impfstoffdosen COVID-19-Vaccine von Astrazeneca für Zweitimpfungen“
Bitte beachten Sie: Als Kostenträger ist auf dem Muster 16 das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit der IK-Nummer 100038825 anzugeben. Dies gilt für gesetzlich und privat Versicherte.
Bei der Impfstoffbestellung, wie sie aktuell vorgesehen ist, muss keine Kennzeichnung der Felder „Gebührenfrei“, „Impfstoff“ oder „Sprechstundenbedarf“ erfolgen.