Laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sollen ab dem 7. Juni Betriebsärzte in die Impfkampagne einbezogen werden. Da auch viele Vertragsärztinnen und -ärzte betriebsärztlich tätig sind, geben wir Ihnen an dieser Stelle einige wichtige aktuelle Informationen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) zur Organisation der betriebsärztlichen Corona-Schutzimpfung – vor allem für die erste Impfwoche vom 7. bis 11. Juni (KW 23) – weiter.
Impfstoff-Bestellung für die Woche vom 7. bis 11. Juni
Impfstoff für die erste betriebsärztliche Impfwoche (KW 23) muss bis zum morgigen Freitag, 21. Mai, 12.00 Uhr, bei einer öffentlichen Apotheke bestellt werden. Für die Woche vom 7. bis 11. Juni steht zunächst ausschließlich der Impfstoff von Biontech/Pfizer zur Verfügung. So gehen Sie als betriebsärztlich impfender Vertragsarzt für die Bestellung von Impfstoff zur Verimpfung in Betrieben vor:
- Bestellung jeweils standortbezogen (ein Rezept pro Betriebsstandort)
- mit blauem Privatrezept und impfstoffspezifisch inklusive Impfstoffzubehör (alternativ: formlose Verordnung, wenn kein blaues Rezept für die erste Woche zur Verfügung steht; offizielles Rezept muss dann nachgereicht werden)
- Maximale Bestellmenge: 804 Dosen Comirnaty von Biontech/Pfizer (134 Vials) pro Betriebsarzt für die Erstimpfung
Ihre Apotheke teilt Ihnen bis spätestens Mittwoch, 2. Juni, die lieferbare Impfstoffmenge für die KW 23 mit. Die Auslieferung des Impfstoffs erfolgt am Montag, 7. Juni (spätestens Dienstagvormittag), an den Sitz des Betriebsarztes.
Wie im vertragsärztlichen Bereich ist damit zu rechnen, dass Sie für Ihre betriebsärztliche Impftätigkeit weniger Dosen erhalten als Sie bestellt haben. Die Zuteilung ist abhängig vom gesamten Bestellvolumen.
Bestellungen für KW 24 und die weiteren Wochen
Für die KW 24 (14. bis 18. Juni) müssen Betriebsärzte die COVID-19-Impfstoffe bis Mittwoch, 2. Juni 2021, 12.00 Uhr, bei den Apotheken bestellt haben, da Donnerstag, 3. Juni 2021, in einigen Bundesländern ein Feiertag ist. Ab KW 25 (ab 21. Juni) müssen Betriebsärzte die COVID-19-Impfstoffe jeweils bis Donnerstag, 12.00 Uhr, der Vorvorwoche bei den Apotheken bestellen. Die Betriebsärzte werden jeweils bis spätestens Mittwoch in der Woche vor der Auslieferung der Impfstoffe über die Menge an Impfstoffdosen informiert, die sie erhalten werden.
Das Verfahren für die Abrechnung betriebsärztlicher Impfungen durch Vertragsärzte wird derzeit noch entwickelt. Wir informieren Sie hierzu, sobald entsprechende Informationen vorliegen. Ausschließlich als Betriebsarzt tätige Ärzte wenden sich zu Fragen der Abrechnung und Impforganisation bitte an die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Weitere Informationen:
ABDA: Versorgung der Betriebsärzte mit COVID-19-Impfstoffen (PDF, 170 KB)