Arztpraxen erhalten in der letzten Juniwoche (KW 26) wieder rund 3,2 Millionen Impfstoffdosen von Biontech/Pfizer und Astrazeneca, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hat. Auf Biontech/Pfizer entfallen 2,6 Millionen Dosen (minus 200.000 gegenüber der Vorwoche) und auf Astrazeneca 640.000 Dosen (plus 240.000). Es ist erneut keine Lieferung des Impfstoffs von Johnson & Johnson vorgesehen.
Bestellmenge für die Woche vom 28. Juni bis 4. Juli
Bitte bestellen Sie Ihren Impfstoff inklusive Impfzubehör für die KW 26 bis zum kommenden Dienstag (22.06.), 12.00 Uhr, impfstoffspezifisch per Arzneimittelrezept (Muster 16) unter Angabe des Impfstoffnamens und der jeweiligen Anzahl an Dosen. Für Erstimpfungen sind folgende Mengen bestellbar:
- Comirnaty (Biontech/Pfizer): maximal 60 Dosen (10 Vials) je Arzt
- Vaxzevria (Astrazeneca): maximal 40 Dosen (4 Vials) je Arzt
Abhängig von der Gesamtzahl der Zweitimpfungen ist es möglich, dass Ärzte für Erstimpfungen weniger Impfstoff erhalten als sie bestellt haben: von Biontech/Pfizer womöglich nur vier bis fünf Vials und von Astrazeneca nur ein bis zwei Vials.
Bestellen Sie die Impfstoffe für anstehende Zweitimpfungen wie bisher bitte mit einem separaten Rezept. Geben Sie darauf die Anzahl der Dosen an, die Sie in der Woche vom 28. Juni bis 4. Juli benötigen, um Patienten unter Einhaltung der empfohlenen Impfabstände zum zweiten Mal impfen zu können. Für diese Bestellungen gibt es keine Obergrenzen. Bitte beachten Sie, dass „keine Obergrenze“ nicht gleichzusetzen ist mit einem rechtlichen Anspruch, die eingetragenen Bestellmengen auch zu erhalten. Da die Impfstoffmenge nach wie vor begrenzt ist, hängt die tatsächliche Liefermenge pro Arzt von der Anzahl der bestellenden Ärzte und der Bestellmenge insgesamt ab.
Tagesaktuelle Dokumentation der Impfungen erforderlich
Das Bundesministerium für Gesundheit hat erneut darauf aufmerksam gemacht, dass möglichst keine Impfstoffvorräte angelegt werden sollen und die Impfungen tagesaktuell dokumentiert werden müssen. Dies sei für die Planung und Bereitstellung des vertragsärztlichen Impfstoffkontingents erforderlich.