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Auch für die Woche vom 23. bis 29. August (KW 34) können Arztpraxen wieder unbegrenzt COVID-19-Impfstoff bestellen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) stellt der Bund Vakzine von Biontech/Pfizer, Astrazeneca und Johnson & Johnson in ausreichender Menge bereit.

Bestellung bis Dienstag, 10. August, 12 Uhr

Bitte bestellen Sie Ihren Impfstoff für die letzte Augustwoche bis morgen, 12 Uhr, wie gewohnt über Ihre Apotheke. Geben Sie bitte auf den Rezepten an, wie viele Dosen Sie jeweils für Erst- bzw. für Zweitimpfungen benötigen. Die Bestellung erfolgt für Erst- und Zweitimpfungen weiterhin auf zwei separaten Rezepten. So kann die Order für Zweitimpfungen vorrangig beliefert werden – sollten unerwartet doch Lieferengpässe auftreten.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht laut KBV davon aus, dass alle Bestellungen beliefert werden können. Die Apotheken werden die Arztpraxen am Dienstag, 17. August, dennoch informieren, wie viele Impfstoffdosen sie erhalten.

Hinweis: Bitte bestellen Sie nur die Menge an Impfstoff, die Sie in Ihrer Praxis in der KW 34 auch verimpfen können. Sollten Sie Impfstoff im Kühlschrank haben, den Sie wegen der rückläufigen Nachfrage nicht benötigen, dürfen Sie diesen laut BMG an Kollegen weitergeben.

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung, Zi-Praxisumfrage, Impfzertifikat, Zi-Video (PDF, 400 KB)

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.