Für die Woche vom 10. bis 16. Mai (KW 19) wird der Bund für das Impfen in den Praxen in Summe genauso viel Impfstoff bereitstellen wie in der vergangenen Woche – insgesamt 1,6 Millionen Impfdosen von Biontech/Pfizer und 1,3 Millionen von Astrazeneca. Deshalb gibt es auch für die zweite Maiwoche eine maximale Bestellmenge – allerdings nur für den Impfstoff von Biontech/Pfizer. Für Astrazeneca gibt es keine Obergrenze:
- Bestellmenge COVID-19-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer: pro Arzt bis zu 36 Dosen (6 Vials)
- Bestellmenge COVID-19-Impfstoff Vaxzevria von Astrazeneca: ohne Obergrenze
Die tatsächliche Liefermenge pro Arzt hängt von der Anzahl der bestellenden Ärzte insgesamt ab. Es soll jedoch sichergestellt sein, dass jeder Arzt mindestens 18 bis 24 Dosen von Biontech/Pfizer erhält. Um möglichst viele Patienten impfen zu können, wird dringend empfohlen, beide Impfstoffe zu ordern.
Impfstoffspezifische Bestellung
Die Bestellung erfolgt impfstoffspezifisch. Vermerken Sie bitte bis zum morgigen Dienstag, 4. Mai, 12 Uhr, auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16), ob es sich um eine Bestellung für „Erstimpfungen“ oder für „Zweitimpfungen“ handelt (vgl. Corona-Praxisinformation vom 30. April). Wie bisher geben sie den Namen des Impfstoffes sowie die Anzahl der Dosen an. Bitte denken Sie daran, dass Sie die maximale Bestellmenge insgesamt nicht überschreiten. Zudem fügen Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 100038825 an. Das passende Impfzubehör (Kanülen, Spritzen und ggf. NaCl-Lösung) wird weiterhin mitgeliefert. Dazu reicht die Angabe „plus Impfzubehör“ auf dem Rezept aus.
Beispiel: Rezept für Erstimpfungen „Erstimpfungen: xx Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör und xx Impfstoffdosen Vaxzevria plus erforderliches Impfzubehör“
Beispiel: Rezept für Zweitimpfungen (vorerst wegen empfohlener Impfabstände zunächst nur für Biontech/Pfizer relevant) „Zweitimpfungen: xx Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör“
Um möglichst viele Patienten impfen zu können, wird dringend empfohlen, beide Impfstoffe zu ordern. Die Apotheken werden die Praxen wieder vorab darüber informieren, ob ihre Bestellung in voller Höhe oder in reduziertem Umfang bedient werden kann.
Mehr Verlässlichkeit bei Impfstofflieferungen notwendig
Mit Blick auf die Zweitimpfungen hat das Bundesministerium für Gesundheit noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass die nach der Corona-Impfverordnung vorgegebenen Impfabstände einzuhalten sind. Dies sei notwendig, damit ausreichende Mengen Impfstoff für Zweitimpfungen zur Verfügung stehen. Der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, appelliert an den Bund, Zusagen von mehr Impfstoff ab Mitte Mai nun auch zu erfüllen: „Nach dem Impfstart in den Praxen am 7. April stehen die Vertragsärztinnen und -ärzte bei Einhaltung des empfohlenen Impfabstands nun kurz vor der Zweitimpfung ihrer Patientinnen und Patienten. Es muss nun sichergestellt sein, dass zuverlässig ausreichend Impfstoff für die Zweitimpfungen geliefert wird – plus weitere Dosen für Erstimpfungen. Die Niedergelassenen haben sich auf die Lieferzusagen des Bundes verlassen und sich bereits in großer Zahl an der Impfkampagne beteiligt, um die Bevölkerung so schnell wie möglich durchzuimpfen. Der Bund ist nun in der Pflicht, seinen Ankündigungen größerer Impfstoffmengen jetzt auch Taten folgen zu lassen. Neuerliche Terminverschiebungen in den Praxen würden das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Praxen gefährden. Das gilt es unbedingt zu vermeiden.“
KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung KW 19, Impfdokumente (PDF, 250 KB)