Die Bestellung von Impfstoff für Erst- und Zweitimpfungen in Arztpraxen erfolgt ab sofort auf zwei separaten Rezepten. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. und der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. verständigt. Mit dem Verfahren soll sichergestellt werden, dass Ärztinnen und Ärzte für die Zweitimpfungen so viele Dosen erhalten wie sie benötigen, um die in ihrer Praxis begonnenen Impfserien unter Beachtung der empfohlenen Impfintervalle abschließen zu können. Diese sind laut Paul-Ehrlich-Institut (PEI):
- beim mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer: 3 bis 6 Wochen
- beim mRNA-Impfstoff COVID-19 Vaccine von Moderna: 4 bis 6 Wochen
- beim Vektorviren-Impfstoff Vaxzevria von Astrazeneca: 12 Wochen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat noch einmal darauf hingewiesen, dass in Impfzentren angefangene Impfungen grundsätzlich auch dort beendet werden sollen.
So bestellen Sie richtig
Vermerken Sie auf jeder Arzneimittelverordnung (Muster 16), ob es sich um eine Bestellung für „Erstimpfungen“ oder für „Zweitimpfungen“ handelt. Wie bisher geben Sie den Namen des Impfstoffes sowie die Anzahl der Dosen an. Zudem fügen Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 100038825 an.
Beispiel: Rezept für Erstimpfungen
„Erstimpfungen: xx Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör und xx Impfstoffdosen Vaxzevria plus erforderliches Impfzubehör“
Beispiel: Rezept für Zweitimpfungen (vorerst wegen empfohlener Impfabstände zunächst nur für Biontech/Pfizer relevant)
„Zweitimpfungen: xx Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör“
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie die Anzahl der Dosen entsprechend der Vial-Größe an: Wenn Sie also beispielsweise 23 Patienten zum zweiten Mal mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer impfen wollen, geben Sie 24 Dosen (4 Vials mit 6 Dosen) an.
Maximale Bestellmenge gilt auch für Zweitimpfungen
Die maximale Bestellmenge je Arzt, die wir jede Woche bekanntgeben, umfasst Impfstoffdosen für Erst- und für Zweitimpfungen. Das heißt konkret: Sie können nach Abzug der für Ihre Zweitimpfungen benötigten Impfstoffdosen noch so viele weitere Impfstoffdosen für Erstimpfungen bestellen, bis die Obergrenze erreicht ist.
Die genauen Liefermengen und die sich daraus ableitenden Bestellmengen stehen für die Woche vom 10. bis 16. Mai (KW 19) noch nicht zur Verfügung. Eine Information hierzu erwarten wir am Wochenende.
Neues IK ab 1. Juli im PVS
Die KBV teilt weiter mit, dass sich zum 1. Juli das Institutionskennzeichen (IK) für den Kostenträger ändern wird: Ärztinnen und Ärzte geben dann auf dem Bestellrezept das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 an. Da die neue IK-Nummer vermutlich noch nicht in allen Praxisverwaltungssystemen (PVS) hinterlegt ist, können Sie zunächst weiterhin das IK 100038825 verwenden.
Weitere Informationen
KBV-Themenseite: Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2
KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung, Kita-Vertrag, COVID-19-Verlauf