Bislang sah die Impfkampagne vor, dass die Corona-Schutzimpfung von Menschen mit chronischen Vorerkrankungen vorrangig in den Praxen stattfinden sollte. Ab dem 30. April ermöglich das Land NRW nun chronisch Erkrankten, die zur Prioritätsgruppe 2 der Coronavirus-Impfverordnung gehören (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a-j), auch eine direkte Terminbuchung über die Buchungssysteme der KV Nordrhein für die Impfung in einem Impfzentrum. Die Impfung soll mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna erfolgen, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht, wie das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) am Freitag mitteilte. Das MAGS begründet seine Entscheidung damit, dass die Impfkontingente in den Arztpraxen noch begrenzt seien und zu viele Menschen auf ihren Impftermin warteten. Die Impfzentren sollten deshalb für einen kurzen Übergangszeitraum unterstützen. Die Mitbuchung eines Impftermins für den Partner oder die Partnerin seien aufgrund technischer Voraussetzungen dadurch ab 30. April nicht mehr möglich.
Nur mit Attest
Menschen mit chronischen Erkrankungen nach Impfverordnung benötigen für die Impfung im Impfzentrum eine formlose Bescheinigung eines Arztes. Vertragsärzte können diese Bescheinigung ausstellen und abrechnen (GOP 88320, 5 Euro). Zudem ist laut MAGS weiterhin die Beantragung einer Impfung im Rahmen der Einzelfallentscheidung möglich. Informationen hierzu finden Sie hier:
Einzelfallentscheidung bei Corona-Schutzimpfungen
Warnung vor Mehrbelastung der Praxen
Der Vorstand der KV Nordrhein hält die zusätzliche Terminvergabe für Chroniker in den Impfzentren für unnötig. Dieser Schritt werde die Impf-Dynamik nicht maßgeblich voranbringen: „Ich würde es sehr begrüßen, wenn Menschen mit Vorerkrankungen in der Priorisierungsgruppe 2 weiterhin vorrangig in den nordrheinischen Praxen geimpft würden. Dort ist das Impfen in den vergangenen Wochen sehr gut angelaufen – schon rund 90 Prozent unserer Hausärztinnen und Hausärzte sind dabei und impfen. Das ist wirklich eine großartige Beteiligung. Dazu kommt, dass für die Woche ab dem 3. Mai drei Millionen Impfdosen für die Arztpraxen in Deutschland angekündigt sind. Davon werden rund 300.000 Impfdosen unsere Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein erreichen und damit sollen ja in erster Linie Menschen mit Vorerkrankungen geimpft werden“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
Hinzu komme, dass chronisch kranke Menschen vermutlich versuchen würden, über beide Wege einen Termin zu erhalten – und in Folge den jeweils späteren Termin dann absagten. Das sei schlecht für beide Seiten, denn dadurch würden Ressourcen sowohl in den Arztpraxen als auch in den Impfzentren verschwendet, die eigentlich dringend für das Impfen selbst benötigt würden. Außerdem komme zum ohnehin schon hohen Arbeitsaufwand durch das Impfen in der Praxis noch ein zusätzlicher hinzu: Atteste müssten ausgefüllt werden, um die vorerkrankten Patientinnen und Patienten damit wiederum ins Impfzentrum zu schicken statt sie direkt in der Praxis zu impfen.
„Impfpriorisierung in den Praxen aufheben!“
„Wir würden schon mehr Impftempo bekommen, wenn die Arztpraxen Menschen unter 60 Jahren mit dem Impfstoff von Astrazeneca ohne aufwändiges Priorisierungsverfahren impfen könnten. Die Lösung ist einfach und liegt auf der Hand: Es muss mehr Impfstoff dorthin, wo er hingehört – in die Arztpraxen. Meine eindringliche Forderung: Die Impfpriorisierung für die Praxen muss jetzt ganz zeitnah aufgehoben werden! Dann gewinnen wir weiter an Fahrt in der Impf-Dynamik und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein müssen sich nicht mehr damit auseinandersetzen, wen sie zur Impfung einladen dürfen und wen nicht. Das erspart uns viel Arbeit und Organisationsaufwand.“
Auch KVNO-Vize Dr. med. Carsten König kann die zusätzliche Terminvergabe über die Impfzentren nicht nachvollziehen: „Ich kann sehr gut verstehen, wenn neben meinen Kolleginnen und Kollegen nun auch Menschen mit Vorerkrankungen nicht mehr wirklich wissen, was eigentlich Sache ist. Wir schicken unsere Patientinnen und Patienten ohne wirkliche Not von A nach B, obwohl sie an Anlaufstelle A, also in der Praxis selbst, am besten aufgehoben wären. Dieses Vorgehen erschließt sich mir überhaupt nicht und wird für viel Unverständnis in der Bevölkerung sorgen.“
KVNO Praxisinfo | Themen: Bestelländerung, Impfung chronisch Erkrankter