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Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, die älter als 60 Jahre sind, sollen sich ab sofort in den vertragsärztlichen Praxen um einen Impftermin mit Astrazeneca bemühen können. Ein Angebot in den Impfzentren wird es für diese Gruppe zunächst nicht geben, verkündete NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gestern in einer Pressekonferenz. Arztpraxen könnten den Impfstoff von Astrazeneca ohne Mengenbegrenzung bestellen. Der Bund stelle dafür in Kürze sehr viele Dosen zur Verfügung, so Laumann. „Ich begrüße es außerordentlich, dass die Gruppe der Über-60-Jährigen nun bevorzugt in den Praxen der Haus- und Fachärzte ihre Impfung wahrnehmen soll – und hier insbesondere mit Astrazeneca. Dieser Impfstoff hat gerade bei älteren Patienten eine sehr gute Wirksamkeit und ich appelliere an alle Impfwilligen, dem Rat ihres Impfarztes zu folgen, wenn dieser eine Impfung mit Astrazeneca individuell empfiehlt. Dies gilt auch für den Fall einer Impfung bei Personen unter 60 Jahren“, so Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.

Minister-Brief an die Ärzteschaft

Zwar empfiehlt die Ständige Impfkommission für den Impfstoff von Astrazeneca als Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung den Zeitraum von zwölf Wochen. Minister Laumann bat die Ärzteschaft in Nordrhein-Westfalen gestern aber in einem persönlichen Brief, den Abstand auf neun Wochen zu verkürzen, wenn dies die Akzeptanz des Impfstoffs erhöht. Er hat dabei vor allem Impfwillige im Blick, die sich beim Abstand von zwölf Wochen aufgrund des nahenden Sommerurlaubs möglicherweise gegen eine Impfung entscheiden oder auf einen anderen Impfstoff hoffen. Der verkürzte Impfabstand ist durch die Fachinformation des Herstellers abgesichert.

Da die Impfstoffmengen derzeit noch nicht ausreichen, um allen Menschen ein Impfangebot zu machen, sollten auch in den Praxen zunächst weiterhin die älteren und chronisch kranken Menschen gemäß der Priorisierungsvorgaben geimpft werden, schreibt Laumann: „Sollte in einer Arztpraxis jedoch Impfstoff verfügbar sein und keine priorisierten Personen ein Impfangebot in Anspruch nehmen wollen, ist es Ihnen selbstverständlich möglich, weitere Personen zu impfen – auch praxisfremde Personen.“

Minister-Brief an die Ärzteschaft (PDF, 600 KB)

Klarheit auch bei Haftungsfragen

Der Gesundheitsminister geht in seinem Brief, der dieser Corona-Praxisinformation beiliegt, auch auf die Frage der Haftung bei Impfschäden ein. Hier hatte die Anwendung des Impfstoffs von Astrazeneca zunächst für Unsicherheiten gesorgt, weil die STIKO eine uneingeschränkte Empfehlung nur für Über-60-Jährige erteilt hat. Laumann schreibt, dass wie bei allen anderen in der EU zugelassenen Impfstoffen auch für Astrazeneca ein Versorgungsanspruch gegenüber dem Land besteht. „Da der Impfstoff von Astrazeneca in der Europäischen Union für alle Personen ab 18 Jahren zugelassen ist, greift diese Regelung auch bei erwachsenen Personen unter 60 Jahren“, so der Minister unter Hinweis auf die ärztlichen Aufklärungspflichten.

Auch die KBV hatte zuvor mitgeteilt, dass Ärzte im Falle von Impfschäden kein Haftungsrisiko eingehen, wenn sie Personen unter 60 Jahren mit Astrazeneca impfen. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll noch in dieser Woche beschlossen werden.

Weitere Informationen dazu bei der KBV:
Keine ärztliche Haftung für Impfschäden durch Astrazeneca

KVNO Praxisinfo | Themen: Impsftoffbestellung KW 20 und 21, AstraZeneca-Impfungen, Impfzentren (PDF, 800 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.