In unserer Corona-Praxisinformation vom 10. Mai hatten wir darüber berichtet, dass Vertragsärzte auch in angemieteten oder z. B. von der Kommune überlassenen Räumlichkeiten Impfungen durchführen können. Das hat zu Nachfragen geführt. Deshalb hier einige konkretisierende Informationen dazu.
Vertragsärzte können im Bereich Nordrhein auch in ausgelagerten Praxisräumen in räumlicher Nähe zum Vertragsarztsitz Impfungen durchführen, wenn sie dies formlos unter Angabe der Adresse der ausgelagerten Praxisräume und der Ärzte, die dort tätig werden sollen, bei der Abteilung Sicherstellung der KV Nordrhein angezeigt und die Mitteilung erhalten haben, dass das Vorhaben zulässig ist. Zur Abrechnung erhalten sie dann eine NBSNR.
Vor Aufnahme der Tätigkeit in den ausgelagerten Praxisräumen sollten Sie sich im Zusammenhang mit ggf. erforderlichen hygienischen Anforderungen zusätzlich mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen.