Site Loader

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat mitgeteilt, dass Arztpraxen ab sofort im Rahmen der zur Verfügung stehenden Impfstoffe allen Personen, die nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes zur erhöhten Priorität gehören (Priorität 3, § 4 CoronaImpfV), ein Impfangebot unterbreiten können.

Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zur Prioritätsgruppe 3 gehören, benötigen einen Nachweis ihres Arbeitgebers oder der Einrichtung, in der sie tätig sind. Die Landesregierung hat dafür eine Musterbescheinigung veröffentlicht. Die Prioritätsgruppe 3 umfasst beispielsweise Mitglieder von Verfassungsorganen und Beschäftigte in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, Verwaltungen sowie Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Apothekenwesen, Medien, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft). Darüber hinaus gehören zu dieser Personengruppe auch Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die ein niedriges Expositionsrisiko gegenüber dem Coronavirus haben (Personal in Laboren und ohne Patientenkontakt), sowie Tätige in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, weiterführenden Schulen und Hochschulen. Die Musterbescheinigung ist im Internet abrufbar unter

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/muster_arbeitgeberbescheinigung_prio3_fuer_arztpraxis_11052021.pdf

Gut zu wissen: Das MAGS hat die Öffentlichkeit darüber informiert, dass diese Musterbescheinigung nur zur Vorlage bei den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dient, nicht aber für Impftermine in den Impfzentren. Das Ministerium hat ebenfalls deutlich gemacht, dass der Nachweis der Impfberechtigung aufgrund der Priorisierung ausdrücklich nicht bedeutet, dass in den Praxen auch ein Impftermin zur Verfügung steht.

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung KW 21, Impfung Prio 3 (PDF, 250 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.