Die Corona-Schutzimpfung kann beginnen. Gestern wurden dafür auf verschiedenen Ebenen die Weichen gestellt. In Deutschland ist die Corona-Impfverordnung rückwirkend zum 15. Dezember in Kraft getreten. In Brüssel hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die bedingte Marktzulassung des mRNA-Impfstoffs des Herstellerkonsortiums Biontech/Pfizer (BNT162b2) in der EU empfohlen. Noch am selben Abend erteilte die EU-Kommission die Freigabe. Als letzte Instanz wird nun noch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ein Chargenprüfverfahren durchführen, bei dem Produktionseinheiten des Impfstoffs getestet werden. Gibt auch das PEI grünes Licht, kann der Impfstoff ausgeliefert werden – zunächst allerdings in geringen Mengen. Zum geplanten Impfstart in Deutschland am 27.12. sollen 9.750 Impfdosen in NRW ankommen, für den 28. und 30. Dezember sind weitere 273.000 Einheiten angekündigt. Sie werden zuerst an Bewohner und Beschäftigte in zuvor von den Kommunen ausgewählten Pflege- und Seniorenheimen verimpft. Für Mitte Januar sind größere Liefermengen avisiert.
Hochbetagte und Pflegefälle zuerst
Die Impfverordnung des BMG teilt die Anspruchsberechtigten für eine Corona-Schutzimpfung in vier Prioritätsgruppen ein. Zu der Gruppe der Impfberechtigten mit „höchster Priorität“ gehören u. a.
- Personen über 80 Jahre
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
Ebenfalls zur Gruppe mit höchster Impfpriorität gehören Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, Impfzentren sowie Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, außerdem in der Onkologie und Transplantationsmedizin. Mit dieser Gruppe soll begonnen werden, wobei sich auch hier die Reihenfolge nach der Verfügbarkeit von Impfstoffen richtet.
Mit „hoher Priorität“ haben u. a. Personen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung, die
- das 70. Lebensjahr erreicht haben
- bei denen Trisomie 21, eine Demenzerkrankung oder eine geistige Behinderung diagnostiziert ist
- ein oder mehrere Organe transplantiert bekommen haben.
In diese Gruppe fallen auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie ihr Praxispersonal und Mediziner und Personal in Corona-Testzentren.
Zur Gruppe der Anspruchsberechtigten mit „erhöhter Priorität“ folgen u. a. Personen über 60 Jahre, Patientinnen und Patienten mit spezifischen Vorerkrankungen, Beschäftigte in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen und in Einrichtungen bzw. Unternehmen der kritischen Infrastruktur sowie auch Erzieher und Lehrer. Personen mit den in der Impfverordnung aufgeführten Vorerkrankungen müssen darüber einen Nachweis erbringen und haben Anspruch auf ein ärztliches Attest. Für die Ausstellung dieses Attests können Ärztinnen und Ärzte pauschal fünf Euro zuzüglich 90 Cent abrechnen, wenn das ärztliche Zeugnis per Post zugestellt wird. Über die Details zu Abrechnung und Anspruchsberechtigten für ein ärztliches Zeugnis werden wir demnächst informieren.
Schneller Corona-Schutz auch für Niedergelassene notwendig
„Vor dem Hintergrund der zunächst sehr geringen Impfstofflieferungen habe ich Verständnis dafür, dass der Fokus vorerst auf den besonders vulnerablen Personengruppen liegt“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Sobald jedoch weitere Impfstoffdosen zur Verfügung stehen müsse auch an diejenigen gedacht werden, die an vorderster Front stehen und in den Impfzentren, Corona-Testzentren und in den Praxen direkt am Patienten arbeiten. „Ärztinnen, Ärzte und medizinische Angestellte, die in den Praxen täglich Kontakt mit Corona-Infizierten haben, brauchen so schnell wie möglich eine Schutzimpfung, weil sie sonst die vielen Aufgaben rund um die Bekämpfung der Corona-Pandemie – insbesondere unter dem gegenwärtig besorgniserregenden Infektionsgeschehen – nicht mehr stemmen können“, so Bergmann.