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Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat heute die Oberbürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen in einem Erlass über die Impfkontingente und Öffnungszeiten der Impfzentren informiert. Für ganz NRW stehen ab Februar und zunächst bis Ende März wöchentlich 75.000 Impfdosen für die Impfzentren zur Verfügung, die der Altersgruppe ab 80 Jahren anzubieten ist. Die Verteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte erfolgt nach ihrem Anteil an der NRW-Gesamtbevölkerung. Zusätzlich sollen wöchentlich rund 18.120 Impfdosen für Beschäftigte im ambulanten Pflegedienst, im Rettungsdienst und ggf. in der stationären Pflege genutzt werden. Verantwortlich für die Impfstoffbestellungen und die Organisation der Anlieferung in die Impfzentren sind so genannte koordinierende Einheiten der Kommunen. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein stellt das Personal für die Impfstraßen, das die Impfungen durchführt und die Meldungen an das Robert Koch-Institut veranlasst.

In den ersten beiden Wochen nach Impfstart sind die Impfzentren landeseinheitlich von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet – an sieben Tagen die Woche. Als Richtwert ist je Impfstraße die Impfung von zwölf Personen pro Stunde vorgegeben. Ab 15. Februar kann die Öffnungszeit und die Anzahl der Impfungen pro Stunde und Impfstraße basierend auf den bisherigen Erfahrungswerten und der Impfstoffverfügbarkeit erweitert werden.

Priorisierungen werden vom Land konkretisiert

Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes benennt für die Reihenfolge der Impfungen drei Prioritätsgruppen. Die zunächst begrenzten Impfstoffmengen machen es aber notwendig, auch innerhalb der Prioritätsgruppen zu priorisieren. Dafür ist das MAGS verantwortlich. Es schreibt dazu in seinem Erlass an die Kommunen: „Es ist eine enge Auslegung geboten, (…) da der zur Verfügung stehende Impfstoff zunächst limitiert ist. Deshalb stehen wir gemeinsam in der Pflicht, mit dem vorhandenen Impfstoff äußerst verantwortungsvoll umzugehen und eine sorgfältige Bedarfsermittlung durchzuführen.“

Vertragsärzte und MFA, die in einem Team mit Krankenhauspersonal Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erbringen, können sich laut MAGS ab 18. Januar in den Krankenhäusern impfen lassen. Diese werden ab kommenden Montag mit Impfstoff für das Personal in ausgewählten Bereichen wie Intensivstationen, Notaufnahmen und COVID-19-Stationen versorgt. Impfwillige SAPV-Praxen werden gebeten, sich direkt mit den entsprechenden Krankenhäusern in Verbindung zu setzen.

„Angesichts dessen, dass in Deutschland mittlerweile mehr Menschen an Corona sterben als in den USA und dass wir bei den Todeszahlen pro eine Million Einwohner zu den am schlimmsten betroffenen Ländern zählen, wird deutlich, wie wichtig die Impfung und wie notwendig die schnelle Versorgung mit Impfstoffen für uns ist“, betont Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Unsere Solidarität muss hier aber zuvorderst unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern gelten. Denn 96 Prozent der an oder wegen Corona Verstorbenen sind älter als 60 Jahre, allein knapp 70 Prozent sind älter als 80“, so König.

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstart, Impfzentren, Bundesweite Testpflicht, Kinderkrankengeld (PDF, 480 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.