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Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat in seinem 24. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 geregelt, dass Zweitimpfungen von Unter-60-Jährigen im Impfzentrum entsprechend der STIKO-Empfehlung ausschließlich mit einem mRNA-Impfstoff durchzuführen sind. Zweitimpfungen für diese Altersgruppe mit dem Impfstoff von Astrazeneca im Impfzentrum bzw. durch die mobil aufsuchenden Teams sind nicht möglich. Als Grund hierfür gibt das MAGS die begrenzten Impfstoffmengen an.

Die Impfstoffrückstellungen des Landes seien deutlich reduziert worden, um mithilfe einer hohen Rate an grundimmunisierten Personen (Erstimpfung) dazu beizutragen, die dritte Infektionswelle zu brechen. Das MAGS erklärte weiter: „Hierdurch wurden die Rückstellungen des Landes jedoch so weit reduziert, dass es in den kommenden Wochen im Vorfeld der Neubelieferung durch den Bund zu Engpässen kommen kann. Aus diesem Grund sind aufbauend auf der bisherigen Erlasslage weitere Maßnahmen notwendig.“ Für Niedergelassene bedeutet das, sie müssen damit rechnen, dass die Anfragen von Unter-60-Jährigen zwecks Zweitimpfung mit Astrazeneca in der Praxis steigen können.

KVNO Praxisinfo | Themen: Neue Corona-Impfverordnung, Aufsuchende Impfungen, Impfzentren, Sonderaktion PoC-Tests beendet

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