Zum 30. September 2021 wird das Land die Impfzentren in NRW schließen. Zu diesem Zeitpunkt werden in NRW voraussichtlich mehr als 80 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren gegen COVID-19 geimpft sein. Das Impfgeschehen soll nach der Schließung der Impfzentren in Strukturen überführt werden, die auch weiterhin eine flächendeckende Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sicherstellen. Aus diesem Grund sollen die Impfungen gegen COVID-19 künftig vorrangig durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsmedizinerinnen und -mediziner erfolgen.
Ergänzend dazu wird der Öffentliche Gesundheitsdienst, entsprechend seiner Verantwortung für den Infektionsschutz, darauf hinwirken, dass ein etwaiger Impfbedarf, dem nicht regelhaft durch ambulante Arztpraxen begegnet wird, befriedigt wird. Daher wird das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) die Kreise und kreisfreien Städte verpflichten, so genannte „Koordinierende Covid-Impfeinheiten (KoCI)“ einzurichten. Diese sollen das allgemeine Impfgeschehen in ihrer Gebietskörperschaft und den Durchimpfungsgrad in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen sowie der gesamten Bevölkerung monitoren und – sofern erforderlich – nach Weisung des MAGS regionale Impfangebote unterbreiten, die mit ärztlichem Personal aus dem Bereich der Niedergelassenen unterstützt werden.
Die grundsätzliche Struktur für die Phase Impfen 2.0 sieht dabei so aus:
- Das weitere Impfen gegen COVID-19 (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen) liegt in erster Linie in den Händen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Dies gilt in besonderer Weise – jedoch nicht ausschließlich – für Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen, mit denen viele Ärzte Kooperationsvereinbarungen unterhalten. Es bietet sich an, die Impfungen in den Einrichtungen im Rahmen der regelmäßigen Hausbesuche zu organisieren. Die Terminierung erfolgt bilateral zwischen Einrichtung und betreuendem Arzt.
- Sofern einzelne Einrichtungen mit vulnerablen Personen (Pflege, EGH o.ä.) eigeninitiativ keine Vertragsärztin bzw. keinen Vertragsarzt für die Durchführung von Impfungen finden können bzw. die Impfungen nicht in einem angemessenen Zeitraum erfolgen können, vermitteln regionale Ansprechpersonen der KV Nordrhein auf Anfrage der KoCIs geeignete Vertragsärztinnen und -ärzte, die in eigener Verantwortung die Impfungen gegen COVID-19 durchführen.
- Lediglich im Bedarfsfall, wenn sich keine Vertragsärztinnen und -ärzte finden, die eigenverantwortlich die erforderlichen Impfungen durchführen, erfolgt eine Beauftragung von Honorarärzten, vergleichbar den bisherigen Impfärzten in den Impfzentren und mobilen Teams. Sie können dann sowohl für Impfungen in Einrichtungen mit vulnerablen Personen als auch für weitere mobile oder temporär stationäre Impfangebote eingesetzt werden.
Wichtig für bisherige Honorarärzte
Der bisherige Vertrag zwischen dem MAGS und der KV Nordrhein zum Einsatz von Vertragsärztinnen und -ärzten in den Impfzentren des Landes enden zum 30. September. Die KV Nordrhein hat diesen Vertrag individuell gekündigt und ist gerade dabei, bisherigen Impfärzten einen neuen Vertrag über die Tätigkeit als Honorararzt im beschriebenen Bedarfsfall zuzuschicken.
Hinweis: Die Beauftragung als Honorararzt kann nur dann erfolgen, wenn sich keine Vertragsärztinnen und -ärzte finden, die die erforderlichen Auffrischimpfungen in den Einrichtungen eigenverantwortlich durchführen.
Alle über die Staffcloud generierten Impfeinsätze wurden bislang und werden (im Bedarfsfall) weiterhin ohne zusätzliche Rechnungsstellung automatisch abgerechnet.
Rechnungen über mobile und dezentrale Impfeinsätze reichen Sie bitte bis spätestens 31.10.2021 bei der KV Nordrhein ein. Dies gilt auch für bisherige Ärztliche Leiterinnen und Leiter. Aufgrund der Vereinbarung mit dem MAGS sind wir angehalten, sämtliche Impfrechnungen noch in diesem Jahr zu prüfen und zu erledigen. Reichen Sie daher bitte zeitnah Ihre Rechnungen ein, damit wir die Vorgaben des MAGS erfüllen können und die Finanzierung Ihrer Impfeinsätze gesichert ist.