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Personen, denen eine SARS-CoV-2-Infektion mittels positivem Antikörpernachweis (Achtung: keine GKV-Leistung) bestätigt wurde und die danach eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gelten rechtlich als vollständig geimpft. Sie haben Anspruch auf ein entsprechendes Impfzertifikat. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung klargestellt. Das BMG sieht eine Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, nach deren verbreiteter Auslegung nur Genesene (mit PCR-Nachweis) nach einer Impfung als „vollständig geimpft“ gelten, nicht als erforderlich an.

Auch das Paul-Ehrlich-Institut schreibt auf seiner Website, dass eine einzelne Impfstoffdosis ausreichend ist, „wenn die betroffene Person einen bei ihr durchgeführten spezifischen positiven Antikörpertest in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form nachweisen kann und dieser Test zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten hatte“.

Antikörpernachweis begründet keinen Genesenen-Status

Der Genesenen-Status ist vom Status „vollständig geimpft“ zu unterscheiden. Für den Genesenennachweis ist weiterhin ein PCR-Test (GKV-Leistung) erforderlich. Personen mit einem positiven Antikörpernachweis können somit nach einmaliger Impfung zwar das Impfzertifikat, nicht aber das Genesenenzertifikat erhalten.


Desktop-Client zum Ausstellen von Impf-und Genesenenzertifikaten

Mit dem sogenannten Desktop-Client erhalten Praxen eine weitere Möglichkeit, offizielle COVID-19-Zertifikate für geimpfte oder genesene Personen auszustellen. Ärzte, die keine Lösung über ihr Praxisverwaltungssystem haben, ermöglicht das Programm eine automatisierte Übernahme der Personendaten von der elektronischen Versichertenkarte.

Das Unternehmen IBM hat den Desktop-Client (auch „Komfort-Client“) im Auftrag des BMG entwickelt und stellt diesen kostenfrei bereit. Voraussetzung für die Nutzung ist der Zugang zur Telematikinfrastruktur sowie eine Internetverbindung. Praxen können die Anwendung online herunterladen. Die Konfiguration muss nach Angaben von IBM durch einen IT-Techniker vorgenommen werden.

Praxen, die Impf- oder Genesenenzertifikate mit dem neuen Desktop-Client ausstellen, können hierfür zwei Euro abrechnen.

Auffrischimpfungen: PVS-Update für Impfzertifikat

Auch für Arztpraxen, die Impfzertifikate direkt aus dem PVS erstellen, gibt es Neuigkeiten: Wie das BMG mitteilte, stellen inzwischen fast alle PVS-Hersteller, die an der entsprechenden BMG-Ausschreibung im Sommer 2021 teilgenommen haben, ein Update bereit, mit dem Zertifikate auch für Auffrischimpfungen ausgestellt werden können.

Information und App-Download des Desktop-Clients beim RKI

KVNO Praxisinfo | Themen: Übergangsregelung zu eAU und eRezept, Umfrage zu “Long Covid”, Impfzertifikat, KBV-Podcast, Zi-Studie digitales Monitoring

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.