Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat festgelegt, dass – abweichend von den Vorgaben der Schutzimpfungs‐Richtlinie (SI-RL) – Personen ab 60 Jahren bei einer Impfung gegen Grippe in der jetzt beginnenden Impfsaison 2021/2022 sowohl den herkömmlichen als auch den hochdosierten inaktivierten quadrivalenten Influenza‐Impfstoff erhalten können. Diese Ausnahmeregelung will das BMG nach Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aber nicht verlängern.
Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte bei der Bestellung des Influenza‐Impfstoffes für die Impfsaison 2022/2023 nur noch den hochdosierten inaktivierten quadrivalenten Influenza‐Impfstoff für Patienten ab 60 Jahren berücksichtigen können. Dieser Personenkreis hat dann gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keinen Anspruch mehr auf die herkömmlichen Impfstoffe.
Einmalige Sonderregelung
Hintergrund ist, dass es durch die späte Umsetzung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Verwendung des Hochdosis‐Influenza‐Impfstoffes in der SI-RL und deren Inkrafttreten zum 1. Februar 2021 zu Überschneidungen mit bereits erfolgten Bestellungen der Grippeimpfstoffe durch Vertragsärzte gekommen ist. Deshalb und unter Berücksichtigung der pandemischen Lage hatte das BMG in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza und Masern vom 10. März 2021 festgelegt, dass Personen ab 60 Jahren bei einer Impfung gegen Influenza in der Impfsaison 2021/2022 sowohl den herkömmlichen als auch den hochdosierten inaktivierten quadrivalenten Influenza‐Impfstoff erhalten können.
Die Verordnung tritt zum 31. März 2022 außer Kraft. Insofern müssen für die Bestellung der Influenza‐Impfstoffe für die Impfsaison 2022/2023 die Bestimmungen der SI-RL berücksichtigt werden, die für Personen ab 60 Jahren die Verwendung des Hochdosis‐Influenza‐Impfstoffes vorgeben.
KVNO Praxisinfo | Themen: Gleichzeitige Impfung gegen Corona und Influenza, Haftungsregelung bei Auffrischungsimpfungen, Influenza-Impfstoffe für 60plus, Studien zu ambulanten Covid-Patienten, KV-Sonderaktion „PoC-Test“ beendet, Zahlen zur Impfkampagne in Nordrhein