Alle Ärztinnen und Ärzte sowie ärztlichen Leiter sind bei ihrer Tätigkeit in einem Corona-Impfzentrum und/oder einer mobilen Impfeinheit über die sogenannte Staatshaftung abgesichert. Das heißt: Der Staat stellt sie im Zusammenhang mit ihrer Impftätigkeit von allen Ansprüchen Dritter frei. Zusätzlich hat die KV Nordrhein für sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die neben Ärztinnen und Ärzten auch MTA, MFA, Pflegerinnen und Pfleger sowie weitere Personen, die in Impfzentren und mobilen Teams tätig sind, begünstigt.
Beim Impfen in den Praxen gelten im Gegensatz zur Impftätigkeit im Impfzentrum und/oder den mobilen Einheiten die gängigen Haftungsregelungen für die Heilbehandlung.
Ausführliche Informationen zu den Haftungs- und Versicherungsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung sowie bei auftretenden Schadensfällen haben wir in einem Merkblatt für Sie aufbereitet.