Die KV Nordrhein hat mit den nordrheinischen Krankenkassen vereinbart, dass die bisherigen Aufwendungen der Praxen für selbst beschafftes Schutzmaterial fast vollständig erstattet werden. Alle entsprechenden und über Rechnungen nachgewiesenen Ausgaben werden rückwirkend zum Rechnungsdatum 28. März 2020 zu 90 Prozent von den Kassen zurückgezahlt. Zehn Prozent der Rechnungssumme wird als pauschaler Abschlag für die Behandlung von PKV-Versicherten abgezogen. Die Erstattung der Aufwendungen nach Abzug der PKV-Pauschale wird über die Honorarkonten erfolgen.
„Das ist ein erfreuliches und faires Verhandlungsergebnis. In vielen anderen KVen gibt es teilweise höhere Abschläge oder aber gar keine Erstattung für diesen langen Zeitraum. Wir freuen uns, dass die nordrheinischen Kassen die Verantwortung für den Schutz der Niedergelassenen, des Praxispersonals und der Patienten mittragen“, so Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
Die KVNO erarbeitet aktuell ein Verfahren, über das die Praxen ihre gesammelten Rechnungen möglichst schnell und bürokratiearm übermitteln können. Dazu werden wir in Kürze informieren. Bitte senden Sie uns bis dahin keine Rechnungen zu!
Ab November Schutzausrüstung über KVNO
Da die KV Nordrhein am Markt als Großeinkäufer bessere Preise erzielen kann als die einzelne Praxis, wird die Beschaffung und Verteilung von Schutzmaterial in Zukunft hauptsächlich durch die KVNO und in entsprechend größeren Mengen als bisher sichergestellt werden. Die Bestellung von Schutzausrüstung erfolgt über das KVNO-Portal, die Ausgabe an die Praxen durch fest terminierte regionale Verteilaktionen. Wir werden Sie über das Portal und unsere Medien regelmäßig über Bestellfristen und Verteiltermine informieren.
Schutzmaterial, das durch die Praxen selbst beschafft wird, kann ab November nur noch in Einzelfällen erstattet werden – wenn plausibel dargelegt werden kann, dass das von der KVNO zur Verfügung gestellte Material nicht ausreicht. Zudem erfolgt die Erstattung in diesen Fällen ab 1. November ebenfalls nur nach Rechnungsnachweis und nur noch zu folgenden Höchstpreisen:
Einheit | Höchstpreis ab 01.11.2020 | |
OP-Masken / Mund-Nase-Schutz | 1 Maske | 0,77 EUR |
FFP2-Masken | 1 Maske | 4,16 EUR |
FFP3-Masken | 1 Maske | 13,73 EUR |
Overalls / Kittel* | 1 Kittel | 12,49 EUR |
Schutzbrillen | 1 Schutzbrille | 4,16 EUR |
Handschuhe | 1 Handschuh | 0,16 EUR |
*Kittel: Langärmlige, mindestens flüssigkeitsabweisende Schutzkittel mit Rückenschluss und Abschlussbündchen an den Armen (z. B. nach DIN EN 14126: 2004-01)
Schutzhauben und Desinfektionsmittel (Hand/Fläche) gehören ebenfalls zum erstattungsfähigen Schutzmaterial.