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Die KV Nordrhein hat mit den nordrheinischen Krankenkassen vereinbart, dass die bisherigen Aufwen­dungen der Praxen für selbst beschafftes Schutzmaterial fast vollständig erstattet werden. Alle entspre­chenden und über Rechnungen nachgewiesenen Ausgaben werden rückwirkend zum Rechnungsdatum 28. März 2020 zu 90 Prozent von den Kassen zurückgezahlt. Zehn Prozent der Rechnungssumme wird als pauschaler Abschlag für die Behandlung von PKV-Versicherten abgezogen. Die Erstattung der Auf­wendungen nach Abzug der PKV-Pauschale wird über die Honorarkonten erfolgen.

„Das ist ein erfreuliches und faires Verhandlungsergebnis. In vielen anderen KVen gibt es teilweise hö­here Abschläge oder aber gar keine Erstattung für diesen langen Zeitraum. Wir freuen uns, dass die nordrheinischen Kassen die Verantwortung für den Schutz der Niedergelassenen, des Praxispersonals und der Patienten mittragen“, so Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.

Die KVNO erarbeitet aktuell ein Verfahren, über das die Praxen ihre gesammelten Rechnungen möglichst schnell und bürokratiearm übermitteln können. Dazu werden wir in Kürze informieren. Bitte senden Sie uns bis dahin keine Rechnungen zu!

Ab November Schutzausrüstung über KVNO

Da die KV Nordrhein am Markt als Großeinkäufer bessere Preise erzielen kann als die einzelne Praxis, wird die Beschaffung und Verteilung von Schutzmaterial in Zukunft hauptsächlich durch die KVNO und in entsprechend größeren Mengen als bisher sichergestellt werden. Die Bestellung von Schutzausrüs­tung erfolgt über das KVNO-Portal, die Ausgabe an die Praxen durch fest terminierte regionale Verteil­aktionen. Wir werden Sie über das Portal und unsere Medien regelmäßig über Bestellfristen und Verteil­termine informieren.

Schutzmaterial, das durch die Praxen selbst beschafft wird, kann ab November nur noch in Einzelfällen erstattet werden – wenn plausibel dargelegt werden kann, dass das von der KVNO zur Verfügung ge­stellte Material nicht ausreicht. Zudem erfolgt die Erstattung in diesen Fällen ab 1. November ebenfalls nur nach Rechnungsnachweis und nur noch zu folgenden Höchstpreisen:

 EinheitHöchstpreis ab 01.11.2020
 OP-Masken / Mund-Nase-Schutz1 Maske0,77 EUR
FFP2-Masken1 Maske4,16 EUR
FFP3-Masken1 Maske13,73 EUR
Overalls / Kittel*1 Kittel12,49 EUR
Schutzbrillen1 Schutzbrille4,16 EUR
Handschuhe1 Handschuh0,16 EUR

*Kittel: Langärmlige, mindestens flüssigkeitsabweisende Schutzkittel mit Rückenschluss und Abschlussbündchen an den Armen (z. B. nach DIN EN 14126: 2004-01)

Schutzhauben und Desinfektionsmittel (Hand/Fläche) gehören ebenfalls zum erstattungsfähigen Schutzmaterial.

KVNO Praxisinfo | Themen: Schutzmaterial, Meldung von Praxisausfällen, Antigenschnelltests für das Praxispersonal und FAQ zur neuen Testverordnung (PDF, 410 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.