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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute Klage gegen die Absenkung der Vergütung für Corona-Tests beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Festsetzung des neuen Preises durch den Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) am 10. Juni sei ohne entsprechende Kalkulationsgrundlagen erfolgt, weshalb der Beschluss rechtswidrig sei, heißt es zur Begründung. Der EBA hatte vor zwei Wochen gegen die Stimmen der KBV beschlossen, dass PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 ab 1. Juli mit 39,40 Euro anstatt wie bisher mit 59 Euro pro Test vergütet werden.

Die KBV befürchtet, dass die Labore durch die kurzfristige Absenkung des Preises nicht mehr die flächendeckende Versorgung der Versicherten sicherstellen können. „Derzeit besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, die aufgebauten Laborkapazitäten für Corona-Tests aufrechtzuerhalten und nicht leichtfertig durch eine Absenkung Versorgungsengpässe in Kauf zu nehmen“, betont die KBV. Sie fordert, dass der Beschluss des EBA solange ausgesetzt wird, bis das Gericht über die Klage entschieden hat und hat daher mit der Klage einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eingereicht.

Die KBV wirft dem Ausschuss vor, den Preis willkürlich festgesetzt zu haben. Erst kurz zuvor habe das Bundesgesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung den Preis unter Heranziehung entsprechender Datengrundlagen mit 50,50 Euro kalkuliert. Nur zwei Tage später habe der EBA den Preis auf 39,40 Euro festgesetzt. Mit der Abwertung können die Labore die Corona-Tests nicht mehr kostendeckend durchführen. „Die Absenkung der Vergütung des Tests um rund ein Drittel ist angesichts der Leistungen und des hohen Engagements der Mitarbeiter absolut unangemessen“, sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. Die Labore hätten ihre Strukturen erweitert und seien in Vorleistung gegangen, um die steigende Zahl an Testungen zu bewältigen. Und jetzt wollten die Krankenkassen das nicht mehr bezahlen.

Praxisinfo | Themen unter anderem Sommerferien in NRW, PCR-Tests und Sonderregelungen (PDF, 600 KB)

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.