Für die Kodierung von SARS-CoV-2 in der Abrechnung und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es eigene Diagnoseschlüssel: U07.1 ! U07.2 ! und U99.0 !. In der Praxisinfo wird erläutert, wann welcher Schlüssel der richtige ist und welche Kodes in welchen Fällen zusätzlich anzugeben sind.
PraxisInfo: Coronavirus – Empfehlungen zum Kodieren (Stand: , PDF, 421 KB)
Übersichtsschema: So kodieren Sie SARS-CoV-2 (Stand: , PDF, 838 KB)