Wie wir bereits in unserer Corona-Praxisinformation vom 9. November berichtet haben, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) 500.000 Dosen des hochdosierten Impfstoffs (vierfache Antigenmenge der standarddosierten Influenzaimpfstoffe) „Fluzone High-Dose Quadrivalent“ geordert – zur Impfung von Erwachsenen ab 65 Jahre. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Grippe-Impfstoffen höheren Kosten halten sich viele Praxen bei der Verordnung von „Fluzone“ zurück. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
und das BMG weisen daher erneut darauf hin, dass die Kosten für „Fluzone“ für gesetzlich Versicherte von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und Vertragsärztinnen und -ärzte bei indikationsgerechtem Einsatz keinen Regress zu befürchten haben.