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Mit der Aufhebung der Priorisierung bei der Impfung gegen das Coronavirus zum 7. Juni ist auch die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses nicht mehr notwendig. Die Abrechnungsmöglichkeit des ärztlichen Nachweises bestimmter Vorerkrankungen mit der GOP 88320 und ggf. zusätzlich der Portokosten (GOP 88321) wurde damit zum 07.06.2021 beendet.

KVNO Praxisinfo | Themen: COVID-19-Impfzertifikat, Hinweise für Betriebsärzte, Abrechnung von Attesten und Post-COVID-19-Syndrom

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.