Mit der Aufhebung der Priorisierung bei der Impfung gegen das Coronavirus zum 7. Juni ist auch die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses nicht mehr notwendig. Die Abrechnungsmöglichkeit des ärztlichen Nachweises bestimmter Vorerkrankungen mit der GOP 88320 und ggf. zusätzlich der Portokosten (GOP 88321) wurde damit zum 07.06.2021 beendet.