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Mit Blick auf die zuletzt rückläufige Entwicklung bestätigter COVID-19-Fälle in Nordrhein fahren derzeit einige Kommunen zunehmend die Testaktivitäten und -präsenzen ihrer Gesundheitsämter zurück. Sie tun dies mit der Begründung, dass Testungen alternativ im vertragsärztlichen Bereich stattfinden sollen. In diesem Zusammenhang weist die KV Nordrhein darauf hin, dass Abstriche auf SARS-CoV-2 nur bei konkreten medizinischen Verdachtsfällen mit den entsprechenden Krankheitssymptomen bzw. bestätigten Befundlagen gemäß der aktuellen RKI-Kriterien zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechenbar sind. Alle anderen Testungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der dafür auch Kostenträger ist.

Auch bei Testungen in Pflegeheimen in NRW ist die Frage der Kostenübernahme noch nicht abschließend geklärt. Zwar sind die behandelnden Vertragsärzte durch die Corona-Allgemeinverfügung “Pflege” verpflichtet, bei allen Neuaufnahmen, die nicht aus einem Krankenhaus erfolgen, PCR-Tests auf das Coronavirus vorzunehmen. Die Kosten für diese ärztliche Leistung werden derzeit aber von der GKV nicht übernommen. Für Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, ist das ein untragbarer Zustand. Im Hinblick auf das 2. Bevölkerungsschutzgesetz, das in dieser Woche im Bundestag beraten wird und durch das die Testung aller Heimbewohner auf Kassenkosten möglich gemacht werden soll, fordert er: “Im Sinne der Heimbewohner brauchen wir dringend eine schnelle Klarstellung zur Kostenübernahme – und zwar rückwirkend!”

Praxisinfo: Themen: Reihentestungen, Schutzmasken, Antikörpertests (PDF, 1.000 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.