Die von Vorstand und Geschäftsführung der KV Nordrhein im letzten Jahr eingeräumte Möglichkeit, während der Corona-Pandemie Videosprechstunden auch von zu Hause aus durchführen zu können, kann leider nicht verlängert werden. Die Ausnahmeregelung stand im Zusammenhang mit der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Sie hat mit Beendigung der epidemischen Lage durch den Gesetzgeber nun keine Grundlage mehr. Videosprechstunden im Rahmen der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung sind daher aufgrund der bestehenden rechtlichen Bestimmungen wieder von der Praxis aus durchzuführen.