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Der Vertrag zwischen der KV Nordrhein, der KV Westfalen-Lippe und dem NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) zur Testung von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege ist zum 11. April ausgelaufen. Damit hat diese Personengruppe seit 12. April keinen Anspruch mehr auf zwei kostenlose SARS-CoV-2-Tests pro Woche durch Vertragsärztinnen und -ärzte.

Für Beschäftigte in Schulen endete der Anspruch bereits zum 26. März.

Das Land stellt für Beschäftigte und Kinder in Schulen und in der Kindertagesbetreuung künftig zwei Antigen-Selbsttests pro Woche zur Verfügung.

Reihentestung in Schulen und Kitas

Nach einer entsprechenden Klarstellung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) weisen wir außerdem darauf hin, dass Reihentestungen inSchulen, Kitas und Betrieben nicht über die Coronavirus-Testverordnung (TestV) abgerechnet werden können. Diese Testungen stellen keine Bürgertestungen nach § 4a TestV dar!

Unsere aktualisierte Vergütungsübersicht „Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis“ finden Sie hier zum Download:

Vergütungsübersicht: Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis (PDF)

KVNO Praxisinfo | Themen: Tests bei Kita-Personal, Corona-Impfindex, Definition Kontaktpersonen, Quarantäneregelung (PDF)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.