Der Vertrag zwischen der KV Nordrhein, der KV Westfalen-Lippe und dem NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) zur Testung von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege ist zum 11. April ausgelaufen. Damit hat diese Personengruppe seit 12. April keinen Anspruch mehr auf zwei kostenlose SARS-CoV-2-Tests pro Woche durch Vertragsärztinnen und -ärzte.
Für Beschäftigte in Schulen endete der Anspruch bereits zum 26. März.
Das Land stellt für Beschäftigte und Kinder in Schulen und in der Kindertagesbetreuung künftig zwei Antigen-Selbsttests pro Woche zur Verfügung.
Reihentestung in Schulen und Kitas
Nach einer entsprechenden Klarstellung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) weisen wir außerdem darauf hin, dass Reihentestungen inSchulen, Kitas und Betrieben nicht über die Coronavirus-Testverordnung (TestV) abgerechnet werden können. Diese Testungen stellen keine Bürgertestungen nach § 4a TestV dar!
Unsere aktualisierte Vergütungsübersicht „Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis“ finden Sie hier zum Download:
Vergütungsübersicht: Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis (PDF)