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Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat darüber informiert, dass der Vertrag zwischen der KV Nordrhein, der KV Westfalen-Lippe und dem MAGS zur Testung von Beschäftigten in Schulen und Kitas ab dem 27. März neu geregelt wird:

  • Der Anspruch von Beschäftigten in Schulen auf zwei kostenlose SARS-CoV-2-Tests pro Woche läuft planmäßig zum 26. März aus.
  • Der Anspruch von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege auf zwei kostenlose SARS-CoV-2-Tests pro Woche wird bis zum 11. April verlängert. Die Beschäftigten erhalten dafür über ihren Arbeitgeber einen neuen Berechtigungsschein, der bei der Testung vorzulegen ist.

Für die Schulen haben die Regierungschefs aus Bund und Ländern am 22. März die Einführung von flächendeckenden Selbsttests für Schülerinnen und Schüler wie für Beschäftige beschlossen. Präventive Testungen von Schulpersonal durch Vertragsärzte und -ärztinnen sind somit ab dem 27. März keine abrechenbare Leistung mehr. Nach einer entsprechenden Klarstellung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) weisen wir außerdem darauf hin, dass Reihentestungen in Schulen, Kitas und Betrieben nicht über die Coronavirus-Testverordnung (TestV) abgerechnet werden können. Diese Testungen stellen keine Bürgertestungen nach § 4a TestV dar!

Für die Abrechnung der Tests von Personal in der Kindertagesbetreuung nach MAGS-Vertrag (bis 11. April) gelten die bisherigen Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsziffern, die Sie in unserer Vergütungsübersicht ersehen können.

Vergütungsübersicht: Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis (PDF)

KVNO Praxisinfo | Themen: Kita- und Lehrertestungen, Impfungen für 79-Jährige, Impfangebote, Impfungen bettlägeriger Personen, KBV-Korrektur, Allergien (PDF, 400 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.