Zur schnellstmöglichen Kontaktnachverfolgung bei einer COVID-19-Infektion ist die Angabe einer gültigen Telefonnummer auf dem Laborarztüberweisungsschein elementar. Diese Nummer gibt der Laborarzt im Fall eines positiven Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt weiter. Der Laborüberweisungsschein sieht das Feld für eine Telefonnummer des Patienten explizit vor. Viele PVS generieren diese Telefonnummer automatisch aus den Stammdaten des Patienten. Um sicher zu gehen, dass auf dem Laborüberweisungsschein die aktuell gültige Telefonnummer zu finden, gleichen sie diese bitte kurz durch Rücksprache mit dem Patienten ab.