In unserer letzten Corona-Praxisinformation haben wir über die neue Testverordnung des Bundes informiert, durch die die abrechenbare Sachkostenpauschale für selbst beschaffte PoC-Antigentests von 3,50 Euro auf 4,50 Euro befristet erhöht wird. Bei der Angabe der Befristung hat der Fehlerteufel zugeschlagen. Der Zeitraum für die Abrechenbarkeit der erhöhten Pauschale beginnt rückwirkend am 1. Dezember 2021 und endet am 31. Januar 2022 – und nicht wie berichtet am 31.12.2022. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.