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In unserer Corona-Praxisinformation vom 2. September hat der Fehlerteufel zugeschlagen. Die mitgeteilte Pseudoziffer für die Abrechnung des Nachtrags einer Corona-Schutzimpfung in den Impfausweis war falsch. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.


Die richtige Ziffer lautet: 88355. Die Vergütung beträgt zwei Euro je Nachtrag und ist ansetzbar, sofern die Person nicht in der eigenen Praxis geimpft worden ist.

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung, Servicepaket von Biontech, Online-Umfrage, Korrektur Pseudoziffer (PDF, 400 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.