In unserer Corona-Praxisinformation vom 2. September hat der Fehlerteufel zugeschlagen. Die mitgeteilte Pseudoziffer für die Abrechnung des Nachtrags einer Corona-Schutzimpfung in den Impfausweis war falsch. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Die richtige Ziffer lautet: 88355. Die Vergütung beträgt zwei Euro je Nachtrag und ist ansetzbar, sofern die Person nicht in der eigenen Praxis geimpft worden ist.