Mit Blick auf die neue Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) haben wir unsere Übersicht „TESTS AUF SARS-CoV-2 IN DER ARZTPRAXIS“ aktualisiert. Die neue Rechtsverordnung (RVO) des BMG zur Testung asymptomatischer Personen vom 15. Oktober löst den bisherigen Rahmenvertrag auf Landesebene zwischen der KV Nordrhein und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst ab. Abrechnungen nach bisherigem Vertrag werden von der KVNO ab 15. Oktober entsprechend der RVO umgewandelt.
Corona-Tests in der Arztpraxis: Kurzversion Vergütungsübersicht (PDF, 580 KB)