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Die aktuell geltende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (RVO vom 8. Juni 2020) sieht die Vertragsärzte als primäre Ansprechpartner für die Testung von asymptomatischen Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen.

Diese Tests sollen, abgesehen von den Testzentren zum Beispiel an den Flughäfen, in den vertragsärztlichen Praxen durchgeführt werden. Ebenso verhält es sich mit der Testung von Lehrern und KiTa-Personal. Auch diese Personengruppe soll für einen befristeten Zeitraum abgesehen von den Testzentren in den Vertragsarztpraxen getestet werden.


Aus verschiedensten Gründen führen nicht alle Praxen Abstriche durch. Deswegen ist es besonders wichtig, den Patientinnen und Patienten eine Information an die Hand zu geben, wo sie im Bedarfsfall getestet werden können. Mehrere Kreisstellen haben bereits Listen mit Praxen erstellt, die Tests durchführen. Diese werden auf kommunalen Online-Angeboten veröffentlicht und natürlich auf unserer Sonderwebsite coronavirus.nrw.


Um eine flächendeckende Übersicht zu erstellen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein im KVNO-Portal (kvnoportal.de) einen Bereich eingerichtet, wo Sie sich als Vertragsarztpraxis eintragen können, wenn Sie Testmöglichkeiten anbieten. Die Informationen darüber werden ab heute – ebenfalls auf coronavirus.nrw – online gestellt und fortwährend aktualisiert, um allen Beteiligten und Betroffenen einen Zugang zu diesen Testmöglichkeiten zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Pandemie.


Wenn Sie in Ihrer Praxis die Möglichkeit haben, COVID-19-Testungen durchzuführen, tragen Sie sich bitte in die Übersicht im KVNO-Portal ein. Sie finden die Eingabemaske unter kvnoportal.de in der Menüleiste unter „Services“ > Abfrage Corona-Testkapazitäten. Um die Vertragsarztpraxen weiter zu entlasten, ist die KVNO an einigen Hotspots derzeit in Verhandlungen, um parallel beziehungsweise ergänzend Untersuchungsmöglichkeiten in Testzentren zur Verfügung zu stellen.

KVNO Praxisinfo | Themen: Coronatest-Praxen melden, Sonderregelung NäPA-Ausbildung, Kostensteigerung im Praxismanagement, Hinweise zum Test-Abstrich

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.