Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat die Grenzkommunen in Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass asymptomatische Pendler aus den Nachbarländern nach dem Grenzübertritt kostenlose Bürgertestungen in Deutschland in Anspruch nehmen können. Auf unsere Nachfrage hin teilte das MAGS mit, dass es sich dabei ausdrücklich nicht um eine Entscheidung des Landesministeriums handelt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe dem MAGS vergangene Woche schriftlich mitgeteilt, dass die Bürgertestung an keinerlei Voraussetzung geknüpft ist, „also auch unabhängig vom Wohnsitz in Deutschland“ sei. „Er gilt aber explizit nur für asymptomatische Personen.“
Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes regelt eigentlich, dass der Anspruch auf kostenlose Bürgertestungen nur dann besteht, wenn die zu testende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat (§ 6 Absatz 2). Dennoch wird die Information aus dem BMG in Düsseldorf begrüßt: „Aus Sicht der Landesregierung ist jeder Schnelltest einer Person, die sich im Land aufhält, ein Beitrag zur Eindämmung der Pandemie“, so das MAGS gegenüber der KV Nordrhein.
Ab dieser Woche verpflichtende Arbeitgeber-Testangebote
Grenzpendler müssen bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nach NRW einen maximal 72 Stunden alten negativen Coronatest mit sich führen. Es ist ausreichend, wenn der Test unmittelbar nach der Einreise nachgeholt wird. Das MAGS weist zudem auf die seit heute bestehende Verpflichtung der Arbeitgeber hin, ihren Beschäftigten mindestens einmal in der Woche einen kostenfreien Test anzubieten. Diese Testungen können durch die Arbeitgeber so bestätigt werden, dass die Nachweise für die Einreise genutzt werden können. Die Beschäftigung von Grenzpendlern aus Hochinzidenzgebieten wie den Niederlanden erfordert aus Sicht des MAGS mit Bezug auf die neue Bundesarbeitsschutzverordnung zwei Testungen pro Woche durch den Arbeitgeber.