Für das Mammographie-Screening werden ab dem 4. Mai wieder Einladungen verschickt. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgesetzte Frist für die Aussetzung des Einladungswesens wird nicht verlängert. Somit können in den Screening-Einheiten demnächst wieder Mammographie-Aufnahmen – unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln – erstellt werden. Auch ausgefallene Früherkennungsuntersuchungen können nachgeholt werden.
Der G-BA hatte am 25. März beschlossen, das Einladungswesen zum Mammographie-Screening bis zum 30. April befristet auszusetzen. Jetzt geht der G-BA davon aus, dass in den Screening-Einheiten Bedingungen inzwischen geschaffen werden konnten, die eine Wiederaufnahme des Einladungswesens verantwortbar machen. Unabhängig davon kann die lokale Situation es erfordern, dass von der Entscheidung des G-BA abweichende Einzelentscheidungen zu treffen sind, veranlasst beispielsweise durch Gesundheitsämter.