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Für das Mammographie-Screening werden ab dem 4. Mai wieder Einladungen verschickt. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgesetzte Frist für die Aussetzung des Einladungswesens wird nicht verlängert. Somit können in den Screening-Einheiten demnächst wieder Mammographie-Aufnahmen – unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln – erstellt werden. Auch ausgefallene Früherkennungsuntersuchungen können nachgeholt werden.

Der G-BA hatte am 25. März beschlossen, das Einladungswesen zum Mammographie-Screening bis zum 30. April befristet auszusetzen. Jetzt geht der G-BA davon aus, dass in den Screening-Einheiten Bedingungen inzwischen geschaffen werden konnten, die eine Wiederaufnahme des Einladungswesens verantwortbar machen. Unabhängig davon kann die lokale Situation es erfordern, dass von der Entscheidung des G-BA abweichende Einzelentscheidungen zu treffen sind, veranlasst beispielsweise durch Gesundheitsämter.

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.