Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung bis zunächst zum 15. Juli verlängert. Bis dahin gelten weiterhin Abstandsgebot und Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen. Das heißt, im öffentlichen Raum ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Wenn das nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung empfohlen. Maskenpflicht besteht hingegen weiterhin u. a. in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Praxisinfo | Themen Sonderregelungen und Maskenpflicht (PDF, 400 KB)