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Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung bis zunächst zum 15. Juli verlängert. Bis dahin gelten weiterhin Abstandsgebot und Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen. Das heißt, im öffentlichen Raum ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Wenn das nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung empfohlen. Maskenpflicht besteht hingegen weiterhin u. a. in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Praxisinfo | Themen Sonderregelungen und Maskenpflicht (PDF, 400 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.