Site Loader

Im Falle eines Ausbruchsgeschehens von SARS-CoV-2 in einer Praxis kann das örtliche Gesundheitsamt aus Quarantänegründen die Praxis vorübergehend schließen. Es kann auch vorkommen, dass einzel­nen Mitarbeitern einer Praxis die Selbstisolierung auferlegt wird, weil sie z. B. Kontaktperson sind oder selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Die Praxis ist dann aus personellen Gründen unter Umständen gezwungen, den Praxisbetrieb vorübergehend auszusetzen.

Der Vorstand der KV Nordrhein bittet in diesen Fällen dringend darum, die Hauptstelle und zuständige Kreisstelle der KVNO über den Praxisausfall umgehend zu informieren, damit Maßnahmen zur Siche­rung des Versorgungsauftrags eingeleitet werden können, sofern erforderlich.

Hinweise für Praxen zum Vorgehen im Quarantänefall haben wir in unserem Pandemie-Handbuch hinterlegt. Dort finden Sie auch eine praktische Checkliste.

Das Pandemie-Handbuch zum Download

KVNO Praxisinfo | Themen: Schutzmaterial, Meldung von Praxisausfällen, Antigenschnelltests für das Praxispersonal und FAQ zur neuen Testverordnung (PDF, 410 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.