In einem neuen Erlass vom 19. Oktober 2021 hat das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) die weitere Organisation des Impfgeschehens gegen das Coronavirus verfügt. Im Kern geht es um das Angebot für COVID-19-Auffrischungsimpfungen, das nach jüngsten Empfehlungen der Ständigen Impfkommissionen (STIKO) nun auf einen breiteren Personenkreis ausgedehnt wird. Neben Patientinnen und Patienten mit Immuninsuffizienz soll nun auch folgenden Personengruppen ein Impfangebot zur Auffrischung gemacht werden:
- Beschäftigte in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen
- Medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt
- Personen im Alter von 70 Jahren und älter
- Personen, die mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson geimpft wurden
Für medizinisches Personal und Pflegepersonal soll die Impfung nach Möglichkeit im betrieblichen Rahmen erfolgen, Beschäftigte in Zahnarztpraxen, im Rettungsdienst und weiteren medizinischen Einrichtungen eingeschlossen. Wo dies nicht umzusetzen ist, kann die Auffrischung alternativ auch in impfenden Arztpraxen vorgenommen werden. Auf Kreisebene stellen die Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) für ihren jeweiligen Bereich sicher, dass Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen – ohne eigene Möglichkeit des Impfstoffbezugs – die entsprechenden Impfstoffmengen erhalten. Gleiches gilt für die auf kommunaler Ebene durch die KoCIs organisierten mobilen Angebote zur Auffrischung bei Personen mit Johnson & Johnson-Einmalimpfung.
Über Möglichkeiten zur Auffrischungsimpfung für die Personengruppe ab 70 Jahren wird das MAGS die Betroffenen zeitnah über die Kreise und kreisfreien Städte informieren. Die Auffrischungsimpfungen haben stets mit einem mRNA-Impfstoff (aktuell nur Biontech) zu erfolgen. Abgesehen von Personen mit Johnson & Johnson-Einmalimpfung sowie schwer immuninsuffiziente Patienten, die bereits nach vier Wochen eine Auffrischungsimpfung erhalten können, gilt die zeitliche Frist von frühestens sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie.