Auf unsere gestrige Praxisinformation, in der wir über die Ausgleichszahlungen im Rahmen des gesetzlichen „Schutzschirms“ informiert haben, erreichten uns viele Reaktionen.
Klarstellend teilen wir Ihnen heute mit, dass die Honorarbescheide für das 1. Quartal inklusive der Nachweise einer eventuellen Ausgleichzahlung sowie die hierzu erforderliche Rückantwort ab dem 23. Juli im KVNO-Portal abrufbar sind und dort ausgedruckt werden können.
Am 27. Juli werden die Unterlagen an die Praxen verschickt.
Wichtig: Praxen, die eine Ausgleichzahlung erhalten, bekommen mit dem Honorarbescheid auch einen Rückantwortbogen (im Portal und postalisch), der verpflichtend auszufüllen ist.
Entgegen der gestrigen Information muss die Rückantwort aber nicht bis zum 07. August, sondern bis zum 21. August 2020 per Fax oder E-Mail an die KVNO zurückgeschickt werden.
Leider war es uns in der Kürze der Zeit nicht möglich, die Rückantwort in digitalisierter Form zur Verfügung zu stellen. In der Folge muss auch die Rückantwort zunächst manuell weiterverarbeitet werden. Dies erfordert auch verwaltungsseitig einen gewissen Bearbeitungszeitraum.
Da die Rechnungsstellung an die Krankenkassen bundesweit an feste Termine gebunden ist, ist die Frist für die Rückgabe erforderlich. Wird die Bestätigung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht abgegeben, muss eine Rückbuchung der Ausgleichszahlung erfolgen.