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Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA/EVA) haben aufgrund der Corona-Pandemie mehr Zeit für die vorgeschriebene Refresher-Fortbildung. Der alle drei Jahre fällige Fortbildungsnachweis ist Voraus­setzung dafür, dass die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für die NäPA/EVA nicht verfällt. Weil pandemiebedingt Refresher-Kurse zum Teil nur eingeschränkt oder nicht stattfinden, haben die Bundesmantelvertrags-Partner eine bis zum 31. Dezember 2020 befristete Sonderregelung vereinbart. Demnach wird die Frist für den Nachweis des Refresher-Kurses um sechs Monate verlängert, sofern die Drei-Jahres-Frist im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 endet.

Konkret nachzuweisen ist eine Fortbildung von mindestens 16 Stunden Dauer, davon mindestens acht Stunden Notfallmanagement inklusive Übungen am Phantom sowie mindestens acht Stunden Fortbil­dung zur Weiterentwicklung des Berufsbildes insbesondere in Bezug auf Digitalisierung und Teleme­dizin. Sobald das Beschlussverfahren abgeschlossen ist, wird die aktualisierte Fassung der Delega­tions-Vereinbarung auf der Internetseite der KBV veröffentlicht.

NäPA in Ausbildung

Bereits Ende Juli wurde eine Übergangsvereinbarung für NäPA in Ausbildung getroffen. Danach dürfen NäPAs/EVAs schon vor Abschluss ihrer Ausbildung tätig werden, sofern nachgewiesen wird, dass mit der Fortbildung bereits begonnen wurde und zu erwarten ist, dass sie bis zum 31. Dezember 2020 ab­geschlossen sein wird. Diese Sonderregelung ist ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020 befristet (vgl. KVNO-Praxisinformation vom 10. August 2020).

Angebote der Nordrheinischen Akademie

Die Nordrheinische Akademie bietet verschiedene Module der NäPA/EVA-Fortbildung teils in Präsenz­veranstaltungen, teils online an. So ist Anfang 2021 eine Online-Fortbildung zur Digitalisierung/Teleme­dizin vorgesehen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Akademie:

https://www.akademie-nordrhein.de/kursangebot/kurskalender

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.