Zu Beginn der Pandemie waren Gesichtsmasken und weitere Materialen zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion ein knappes und teures Gut. Für künftige epidemische Lagen und andere Katastrophen will der Gesetzgeber nun mit einer „Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“ Vorsorge treffen. Die Bundesministerien für Gesundheit, Wirtschaft und Energie, des Inneren, für Bau und Heimat und der Verteidigung haben als ersten Schritt einer umfassenden Versorgungsstrategie im Bevölkerungsschutz ein entsprechendes Konzept erstellt, dem das Bundeskabinett bereits am 21. Juli 2021 zustimmte.
Kern des Konzepts ist es, für einen Zeitraum von sechs Monaten den Bedarf an medizinischen Gütern decken zu können, wobei der aktuelle Lagerbestand den Bedarf für den Zeitraum von einem Monat vorhalten soll. Die Güter sollen nach Möglichkeit in Deutschland produziert werden, wofür die Schaffung regionaler Produktionskapazitäten angeregt werden.
Der Aufbau der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) erfolgt in drei Phasen:
Phase 1: aktuell
Aufbau der NRGS auf dem Bestand an Schutzausrüstung, der bereits vom Bund beschafft wurde und nicht für eine aktuelle Versorgung im Rahmen der COVID-19-Pandemie benötigt wird.
Phase 2: ab 2022
Auffüllung des Bestands durch Schutzausrüstung aus der inländischen Produktion und Ergänzung durch weitere relevante Versorgungsgüter. Zudem sollen in dieser Phase die Grundlagen für eine Institutionalisierung der NRGS geschaffen werden.
Phase 3: ab 2023
Übergang der NRGS in einen Dauerbetrieb – weitestgehend über die Absicherung von Produktionskapazitäten. Eine physische Mindestreserve soll weiterhin vorgehalten werden.